Rattenverbot bei Eigentümergemeinschaft im Haus?

  • Hallo,

    das ist etwas seltsam, weil ich schon gut 2 Jahre Ratten halte und das bisher nie im Haus aufgefallen ist.

    Natürlich ist aber aufgefallen, dass da die Spedition ein Riesenkäfig angeliefert hat, was ich aber nicht sofort in die Wohnung stellen konnte, weil das Treppenhaus wegen Renovierungsarbeiten in einer Wohnung zugestellt war. Soweit so gut, am Abend war die Treppe wieder ausreichend frei und ich habe das Ding hoch geschleppt. Anfangs kein Thema und keinen hat es gekümmert.

    Irgendwann kam dann doch die scheinheilige Frage, was für einen Vogel ich denn halten würde? Äh nun ja, Flügel haben die Tierchen nicht und zum Fliegen sind sie auch nicht geboren. Ja was es denn nun sei? Ja gut, es sind Farbratten. Ein Kopfnicken und fort war's.

    Heut Abend war nun ein nettes Briefchen im Briefkasten, das von drei Miteigentümern im Haus unterschrieben ist (es ist ein 9 Parteien-Haus), dass bekannt wurde, dass ich Ratten in meiner Wohnung halte und Ratten bekanntlich Ekeltiere seien. Das "Ungeziefer" müsse unverzüglich aus dem Haus entfernt werden, denn sonst würde man rechtliche Schritte gegen mich unternehmen.

    Okay, ich lass mich eigentlich nicht so leicht ins Bockshorn jagen und würd eigentlich sagen, dass das denen wurscht sein kann, denn immerhin gehört die Wohnung mir, die Nasen tun niemand was, sie stinken nicht und sind sowieso ganz lieb.

    Bitte was mischen die sich da ein, wenn sie nun nach über zwei Jahren merken, dass da mal ein (zerlegter) Käfig nen Tag lang vor der Haustüre stand und nun plötzlich bekannt wurde, dass der für Ratten ist?

    Lustigerweise ist denen das die letzten Jahre auch nicht groß aufgefallen und das obwohl da zig leere Futtertüten in der Wertstofftonne lagen, wo wohl klar war, dass ich z.B. nicht selbst Rattenhappen oder so nasche?

    Ich hab vorhin sofort meinen Kumpel angerufen und der ist Anwalt. Dummerweise aber halt nicht mit dem Spezialgebiet.

    Der war zwar im ersten Moment der Meinung, dass es sich hier um nicht genehmigungspflichtige Kleintiere handle. Dann aber das Stottern, Moment, da gab es was - Ratten zählen (nicht für ihn) zu den Ekeltieren und das könnte ein Problem werden. Hmm?

    Wozu hat man dann ne Wohnung, wenn man darin auch nicht tun darf was man will? Okay, ich hab ne Schlangenphobie, keine Ahnung woran es liegt und die fühlen sich ja auch toll an - Nur wär mir tatsächlich nicht wohl, wenn ich wüsste dass welche im Haus sind.

    Andererseits hat ne Mitbewohnerin nen Kater und gegen den hab ich auch wirklich gar nichts - Im Gegenteil, ein nettes Kerlchen, aber halt ein Erzfeind meiner Nasen. Ich hätte nur Bedenken, wenn der an den Käfig ran käme - Irgendwie passt das net so ganz.

    Wie gesagt, normalerweise würd ich cool bleiben, aber der böse Brief hat es in sich und wenn einen der Schlag selbst trifft, dann sieht es nochmal anders aus.

    Wie seht ihr das? Großartig versuchen Aufklärungsarbeit leisten oder gleich mit der dicken Pompfe zum spezialisierten Fachanwalt?

    Meine Ratzen gehen nicht! Und wenn wir gegangen werden, dann zusammen!

    Danke für euer Verständnis für den langen Text. Über Antworten würd ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße,

    Rainer

  • Hey.

    Also nach allem was ich gelesen habe ist es von Richter zu Richter veschieden ob Ratten als Ekeltiere gelten. Ein festes Gesetz dazu gibt es nicht. Das ist ermessens sache, solange man die Tiere in einer vertretbaren Anzahl hält, welche ebenfalls ermessens sache ist.

    In Mietshäusern ist es meines Wissens nach so, dass alle Parteien einen Wisch unterschreiben müssen, in dem sich bestätigen, dass sie sich durch die bloße Anwesenheit der Ratten im Haus belästigt fühlen.

    Wie das ist, wenn einem die Wohnung gehört weiß ich nicht.

    Vielleicht hilft dir das ja weiter:[thread='6538'][/thread]

  • Huhu.

    Ich kenne mich leider mit dem Thema nicht wirklich gut aus..

    Aber normalweise müssen Kleintiere nicht genehmigt werden.

    Bei Ratten ist es natürlich was anderes, da sie als Ekeltiere gelten, aber sie belästigen ja niemanden.

    Weder machen sie Lärm noch riechen sie streng. Also was wollen die Nachbarn vor Gericht sagen? Ihnen gefallen die Tiere nicht?

  • Hmm, Sitehopping ... Ich hab mir das jetzt mal durchgeschaut und ich komm bedauerlicherweise zum Schluss, dass hier mit Aufklärung wohl nichts zu machen ist - Jetzt kommt der Anwalt.

    Sorry, wer angreift muss damit rechnen, dass er eine einfängt. Wenn ich ein Igel wär, dann würden jetzt die Stacheln gestellt werden. Mal gucken wie die Sache läuft - So geht's ja auch nicht!

    Leicht sollen die es nicht haben, ob es dann noch Spaß macht hier zu wohnen, ist ne andere Frage.

    Okay, wenn es schief läuft, dann hau ich halt ab, aber nie ohne die Nasen. Die Leute kapieren es einfach nicht! Ich mein meine Eltern sind ja auch "old fashioned" und die sind nen guten Packen älter - Aber selbst diese Kriegsgeneration hat ihre negative Meinung über Ratten revidiert und mögen die Nasen nun auch.

    Kaum ein Besuch bei meinen Eltern, dass nicht ne Packung Haferkekse für die Kleinen mitgegeben wird.

    Viele Grüße,

    Rainer

  • Hi

    Ein Anwalt wird dir in den meisten Fällen erst raten, eine außergerichtliche Einigung anzustreben, sprich: Erstmal zu den Leuten gehen und mit ihnen sprechen.

    Das würde ich hier auch empfehlen, sonst wirds in jedem Fall sehr teuer. Du kannst ihnen ja nicht verbieten, sich wegen der Ratten zu ärgern, von demher wird er dich erstmal nur beraten können, ob du das Schreiben ignorieren solltest oder wirklich die Ratten wegtun solltest. Dann ist aber wenig passiert, außer dass viel Geld verloren ist...

    Ansonsten ist es nach wie vor auch eine kulturelle Frage, dass hierzulande nunmal Ratten größtenteils noch als Ekeltiere gelten und Katzen nicht. Da können sich die Leute wirklich darüber aufregen und sich gestört fühlen, für Leute, die da wirklich Angst davor haben, stellt das ja eine Einschränkung in ihrer Wohnqualität dar. Wenn über mir jemand Giftschlangen züchten würde, würd ich meine Fenster sicher auch nicht aufmachen und mir überlegen, ob ich hier dauerhaft wohnen will.

    Sollte es zu nem Verfahren kommen, kommt es aber immer gut, wenn du zumindest versucht hast, es außergerichtlich zu regeln. Von demher würd ich das machen.

    LG

    Judith

  • Huhu!  :winki:

    Bist du Eigentümer oder Mieter?

    Wenn du Eigentümer bist, solltest du darum bitten, deine Ratten als Thema auf die nächste Eigentümerversammlung zu setzen.

    Wenn das klappt, mach bis dahin einige süße Fotos und kläre die Leute in aller Ruhe und Sachlichkeit auf, was Rattenhaltung bedeutet. Vergleiche Ratten mit Hamstern, Kaninchen und Meerschweinchen, denn etwas Anderes sind sie schließlich auch nicht.

    Dann erwähne, wieviel Schaden ein Kaninchen in der Wohnung anrichten kann (dass Ratten auch mal Tapete knabbern, muss ja nun wirklich nicht jeder wissen), wie viel Lärm Hund, Katze und Vogel im Vergleich zu den Ratten machen, und dass (wie es ja offensichtlich ist) in den letzten 2 Jahren noch keiner deine Ratten zu Gesicht bekommen hat.

    Und wer will, kann ja gerne zum Probekuscheln kommen. Unsere Nachbarn waren auch manchmal zuerst ablehnend, aber wenn sie merken, mit wieviel Liebe wir von den Tieren sprechen, was wir alles für sie tun (nachts um 1 zum TA), und wenn wir ihnen dann mal eine hübsche bunte Farbratte unter die Nase halten, ist oft wenigstens der Ekel weg.

    Die meisten Leute denken immer noch, unsere Ratten seien grau und dreckig.

    Hat man ihnen das Gegenteil bewiesen, tun sich viele mit ihren Ekel-Argumenten schwer.

    Und wer dann immer noch Angst vor dem Schwanz hat, der muss dich ja nicht besuchen kommen...  :pfeif:

    Ich drücke dir die Daumen, dass sich das wieder einrenkt!!!

  • Hi,

    meines Wissens nach gibt es rein juristisch den Begriff des "Ekeltiers" gar nicht. Ratten sind rechtlich Kleintiere, da läßt sich eigentlich nicht dran herumdeuteln. Der Punkt mit dem Ekel hängt mit dem Hausfrieden zusammen. Und zwar haben vor Gericht vereinzelt Vermieter Recht bekommen, die ihren Mietern die Rattenhaltung mit dem Argument verboten haben, die anderen Mieter ekelten sich davor und daher sei der Hausfrieden gefährdet. Im Falle einer solchen Gefährdung des Hausfriedens durch einzelne Mietparteien ist der Vermieter im Extremfall sogar zur Kündigung berechtigt.

    Selbst dort würde ich aber stets argumentieren, daß es erstens keinen prinzipiellen Unterschied zur Haltung anderer "exotischer" Tierarten wie Schlangen und Spinnen gibt (bzw. doch einen: von korrekt gehaltenen Ratten geht keinerlei Gefahr aus, von Giftschlangen sehr wohl) und zweitens die Haltung sauber, artgerecht und kontrolliert erfolgt, also weder Beeinträchtigungen durch die Tiere noch unkontrollierte Vermehrung zu erwarten sind. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass' es vielleicht wirklich auf die "rechtlichen Schritte" ankommen, mehr als auf Abschaffung der Tiere verpflichten kann dich auch ein Richter eigentlich nicht.

    Ich bin leider auch kein Anwalt, habe mich bisher mit dem Thema nur als interessierter Laie beschäftigt. Aber soweit ich weiß, wurde diese Frage bisher bei Eigentumswohnungen noch nie geklärt, und deine Schilderung klingt eher nach Eigentumswohnung. Zunächst einmal herrschen aber Handlungsfreiheit, Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung. Sprich, was du in deinen eigenen vier Wänden treibst, ist deine Sache und nur deine Sache. Wenn du kein Mieter bist, gibt es ja auch nicht einmal einen Vermieter, der dich in irgendeiner Weise vertraglich unter Druck setzen kann. Nachbarn können gegen dich direkt nur etwas unternehmen, wenn sie konkrete Beeinträchtigungen nachweisen. Also Lärm, Geruch etc., dann haben sie einen Unterlassungsanspruch. Aber sonst sehe ich für die in dem Fall schwarz.

  • Hui, die spinnen ja wirklich... Nach zwei Jahren wegen einem Käfig... :(

    Ich finde die Idee mit der Eigentümerversammlung wirklich gut. Das gibt dir ja unter Umständen erst nochmal Zeit dich vorzubereiten und zeigt guten Willen deinerseits.

    Und wenn den Wisch nur 3 Eigentümer unterschrieben haben ist es ja auch gut möglich, daß sie die anderen zwar gefragt haben, aber die sich nicht beeinträchtigt fühlen und du dann in der Mehrheit bist.

    Und vorher einen Brief mit süßen Fotos und ein bißchen Aufklärung (von wegen Krankheitsübertragung und so) an alle schicken ist bestimmt auch hilfreich. Ich hab bisher glaub ich immer ein verwundertes "Ach, die sehen ja süß aus" gehört, wenn ich rattenunkundigen Bilder gezeigt habe...

    Viel Erfolg...

    Jana

  • Hi,

    hast du denn schonmal mit den Mietern, die den Brief unterzeichnet haben persönlich gesprochen?

    Meist heißt es doch von einer/einem "ihhhh die hat Ratten" und ein anderer springt darauf an und unterzeichnet obwohl er sich das gar nicht überlegt hat.

    Evtl. macht es auch Sinn zu fragen, ob sie sich die kleinen einfach mal anschauen wollen?!

    Ich habe auch genügend Sprüche bekommen (wie wahrscheinlich jeder hier) als es um die Anschaffung von Ratten ging. Aber bisher hat noch jeder der in der Wohnung war begeistert reagiert.

    Vielleicht kannst du ja den Brief mit einem Gegenschreiben an die "Gegner" oder gleich alle im Haus beantworten und dort ein paar Argumente rein bringen, warum die Rattenhaltung das gleiche ist wie ne Maus, nen Hasen oder nen Hamster. Und auch nen paar schöne Bilder von den kleinen mit Ausdrucken. Und diesen sehr friedlich formulieren und auch sagen dass sie schon 2 Jahre im Haus sind und noch niemanden die Pest bekommen hat (halt genau auf diese Vorurteile eingehen und sie aus der Welt schaffen).

    Gruß Netzfetzer

  • Hoi,

    wenn ich das richtig sehe, geht es hier nicht um Mieter. Es geht um Eigentümer, sprich die Wohnungen sind Eigentumswohnungen, und das Haus gehört dann normalerweise anteilig jeder Partei. Ich glaube kaum, daß die entsprechenden Verträge das Thema Tierhaltung streifen, und falls ja, können die anderen Mieter nur persönliche Beeinträchtigung geltend machen... und die ist bei Ratten einfach nicht gegeben. Das reine Ekelgefühl zählt eigentlich nicht, denn wenn ich meinem Nachbarn alles, das ich persönlich eklig finde, verbieten könnte, wäre das Zusammenleben nicht mehr möglich. Die Rechte des Nachbarn hören da auf, wo deine eigenen anfangen: die Nachbarn müßten daher plausibel machen, daß für sie eine konkrete Gesundheitsgefahr existiert, oder Geruchs- bzw. Lärmbelästigung. All dies dürfte bei korrekt gehaltenen Farbratten so gut wie aussichtslos sein.

    Bei Mietern kann da indirekt der Vermieter Druck ausüben, weil er das Gummiwort des häuslichen Friedens ins Feld führen kann. Diesbezüglich gibt es meines Wissens aber auch sehr unterschiedliche Urteile, von einer einheitlichen Beurteilung durch die Gerichte kann keine Rede sein. Wenn der Bewohner der Wohnung gleichzeitig Eigentümer ist, zieht das Argument aber eh nicht, denn gegenüber welchem Vermieter wollten die Nachbarn mit Mietminderung oder Auszug drohen? Und enteignen kann auch eine Eigentümer-Versammlung schon mal gar nicht, Eigentum und Unverletzlichkeit der Wohnung sind garantierte Grundrechte. Außerdem haben die lieben Nachbarn ja anscheinend direkt mit der Drohung rechtlicher Schritte angefangen.

    Natürlich kann es evtl. helfen, in die Charme-Offensive zu gehen: "Liebe Nachbarn, wer sich selbst ein Bild verschaffen möchte und sich davon überzeugen, daß von den Tieren weder Geruchsbelästigung noch Gefahr ausgehen, kann dies gerne bei einer Tasse Kaffee tun". Kommt auf die Nachbarn an. Rein persönlich gesprochen: entweder könnte ich sie überzeugen, oder diese Mitmenschen wären für mich "gestorben". Denn was wären sonst die Alternativen: die Tiere abgeben und stets in dem Wissen dort leben, daß man der Ignoranz und Intoleranz der lieben Mitmenschen zum Opfer gefallen ist. Oder auf stur schalten, (hoffentlich) vor Gericht Recht bekommen, und mit dem danach vergifteten Klima leben. Beides nicht sonderlich attraktiv.

  • Noch ein paar Nachträge zur Rechtslage, für diejenigen die es interessiert. Vielleicht ist ja auch der eine oder andere Aspekt auf das vorliegende Problem anwendbar.

    Also, es gibt zunächst das Urteil des LG Essen (AZ: 1 S 497/90) von 1990, das die Haltung einer Ratte in einer Mietwohnung im konkreten Fall verboten hatte, weil hier eine Beeinträchtigung des Hausfriedens aufgrund von Ekelgefühlen der anderen Mietparteien konstatiert wurde. Das ist meiner Meinung nach das Urteil, auf das sich ständig bezogen wird, wenn von "Ekeltieren" die Rede ist.

    Einige Jahre später (1999) hat sich das AG Brückeburg (AZ: 73 C 353/99) zum selben Thema geäußert. Anlaß war hier Schlangenhaltung, das Argument des Vermieters dasselbe: Ekel der anderen Mieter. Das Gericht hat hier dem Vermieter aber ausdrücklich das Recht abgesprochen, sich als Anwalt für "völlig überzogene Abwehrreaktionen" seiner Mieter zu gerieren.

    Dann gibt es z.B. das Urteil des BGH (AZ: VIII ZR 340/06) von 2007, das eine Klausel für unwirksam erklärt hat, nach der der Vermieter dem Mieter nur bestimmte Kleintierarten gestattete. Laut BGH seien als Kleintiere alle Tiere anzusehen, die in geschlossenen Behausungen gehalten werden und von denen daher keinerlei Beeinträchtigung der Mietsache ausgehen kann. Demnach sind Hunde und Katzen keine Kleintiere, Hamster, Meerschweine oder Schildkröten dagegen schon. Auch auf (korrekt gehaltene) Ratten würde diese Einstufung dem Grunde nach zutreffen, leider werden sie vom BGH nicht aufgezählt. Auch bei Haltung von Nicht-Kleintieren wie Hunden oder Katzen besteht der BGH aber auf umfassender Interessensabwägung im Einzelfall, daher ist dieses Urteil durchaus wegweisend.

    Wie gesagt geht es aber in allen diesen Fällen um Mietrecht. Die entscheidende Frage ist dabei immer, ob der Mieter die Wohnung "bestimmungsgemäß" nutzt, also gemäß dem Mietvertrag. Denn nur der Mietvertrag ist die Grundlage für den Vermieter, seinem Vertragspartner Vorschriften machen zu wollen. Und das kann er nur, wenn er eine Vertragsverletzung geltend macht, was wiederum die Frage zentral macht, wann eine Tierhaltung den Mietvertrag verletzt. Nach gängiger Rechtsprechung verletzt "zooähnliche" Tierhaltung regelmäßig den Mietvertrag einer Privatwohnung, kann also untersagt werden. Auch ist z.B. Tierzucht jeglicher Form etwas, was der Vermieter sich nicht bieten lassen muß. Darüber hinaus muß er aber im Einzelfall darlegen, warum eine Tierhaltung des Mieters seine berechtigten Interessen verletzt. Aber um es noch einmal zu sagen: es geht bei allen diesen Entscheidungen speziell um Mietrecht. Daher ist die Übertragbarkeit nicht direkt gegeben, denn man hat bei einer Eigentumswohnung ja nun einmal keinen Vermieter. Nur gleichberechtigte Nachbarn.

  • ...und noch zwei Nachträge, dann ist aber Schluß. Es gibt natürlich doch entsprechende Urteile aus dem Bereich Eigentumswohnungen. Z.B. gibt es ein Urteil des OLG Frankfurt (20 W 149/90) von 1990, wo eine Wohneigentümer-Gemeinschaft erfolgreich einer Partei die Haltung von Schlangen und zugehörige Zucht von Futtertieren verboten hat. Das Urteil ist sowohl zeitlich als auch inhaltlich sehr ähnlich dem 1990er Urteil aus Essen zur Rattenhaltung, indem es kulturelle Gepflogenheiten heranzog, um die Schlangenhaltung als nicht vereinbar mit dem "ordnungsgemäßen" Wohnen in einer solchen Wohneigentumsanlage zu erklären.

    Ein deutlich moderneres Urteil aus dem Jahr 2006 des OLG Saarbrücken (AZ: 5 W 154/06) mit Bezug auf Hundehaltung in einer Wohnanlage stellt dagegen auf §13.1 WEG ab, nachdem ein Wohnungseigentümer grundsätzlich über sein Eigentum frei verfügen kann, und die Eigenümer-Versammlung im vorliegenden Fall z.B. nicht per Mehrheitsentschluß die Tierhaltung (wie geschehen) generell untersagen könne. Denn hierdurch würden (und da wird es wichtig für uns) "auch die (Klein-)Tiere umfasst, von denen weder Geruchs- oder Geräuschbelästigungen ausgehen können".

    Der Tenor sämtlicher Entscheidungen im Bereich Eigentumswohnungen, die ich finden konnte, geht stets in die Richtung, daß die Eigentümer-Versammlung z.B. per Mehrheitsentschluß und Hausordnung durchaus Einschränkungen der Tierhaltung beschließen kann, wenn es Auswirkungen auf die anderen Bewohner gibt (z.B. freilaufende Katzen, Hundekot im Garten). Stichwort ist hier auch das "Sondereigentum", womit üblicherweise Treppenhaus, Zuwegungen, Garten etc. gemeint sind. Generell z.B. die Hundehaltung zu verbieten, wird auch von vielen Gerichten als wirksam angesehen, erfordert aber wohl nicht einen einfachen Mehrheitsentschluß, sondern eine konkrete Vereinbarung zwischen allen Eigentümern. Die Zustimmung zu einer solchen Vereinbarung kann aber durchaus zur Bedingung beim Kauf gemacht werden, keine Ahnung ob solche Sachen hier reinspielen könnten. Leider ist die Rechtslage wie auch im Mietrecht sehr uneinheitlich.

  • Hallo,

    sehr vielen Dank für die Antworten. Ich hab heut schon mit nem Anwalt geredet und der meinte auch, dass ich das nicht so eng sehen müsse. Auch er rät mir erst mal darüber aufzuklären, wie Ratten gehalten werden und dass von denen keinerlei Gefahr ausgeht.

    Nachdem es ne Eigentumswohnung und keine Mietwohnung sei, sei das noch harmloser. Allerdings geht er davon aus, dass es bei bereits 5 Tieren ein Problem werden könnt. Hmm, ich hab zwar nur drei, aber meine Hand kann ich nicht dafür ins Feuer halten, dass ich nicht halt doch noch Notfellchen aufnehme.

    Ich werd's jetzt mal so machen, wie ihr vorgeschlagen habt.

    Ich werd mal am WE einige Bilder und Infos zusammentragen und das im Haus verteilen - Und zwar an alle Miteigentümer - Die andern sollen ruhig wissen, dass wir mal wieder Nörgler im Haus haben.

    Wenn eine der Parteien mag, dann darf die natürlich gern auch mal auf ein Tass Kaff oder ein Bierchen vorbeikommen und sich die Nasen mal anschauen.

    Wenn das auch nix hilft, dann wird die Sache erst mal bis zur nächsten Eigentümerversammlung verschoben. Entweder wurde das Problem bis dahin dann ausgesessen oder wir müssen halt doch nen TOP draus machen.

    Dann wird man weiter sehen. Eins ist aber ganz sicher, ich geb meine Nasen nicht her!

    Viele Grüße,

    Rainer

  • Huhu!  :winki:

    Ich drücke dir die Daumen, dass die Leute das schnell wieder vergessen.

    Das Argument, dass die Ratten nun schon 2 Jahre da sind und keiner was gemerkt hat oder dadurch beeinträchtigt wurde, ist meiner Meinung nach das Beste.

    Unsere Nachbarn sammeln mittlerweile für uns Zeitung, bringen Löwenzahn aus dem Schrebergarten mit usw.  ;)

    Grüßlein und alles Gute!

  • Hallo,

    dein Ziel ist es vermutlich weiter friedlich in der Wohnung leben zu können. Aus dem Grund würde ich erst mal auf eine friedliche Kommunikation setzen.

    Ich würde die unterschreibenden Mieter fragen, welche Ängste sie haben. Aus meiner Erfahrung heraus ist vieles was die Menschen über Ratten denken völliger Quatsch. Bereits mehrfach stellte ich Menschen die sich erst mal ekelten meine Ratten vor und danach war zumindest der Ekel nicht mehr so groß. bei einer Bekannten gab es sogar eine Art "Spontanheilung" von einer Rattenphobie, nachdem eine Ratte zu ihr auf die Hand kam und sie feststellt, wie weich und niedlich sie eigentlich ist und der Schwanz auch gar nicht nackig ist ...

    Versuch Aufklärungsarbeit zu leisten, versuch erst mal Verständnis für die Menschen mit ihren Ängsten zu haben. Hol sie dort ab wo sie sind.

    Erst wenn das nichts bringt würde ich mit schärferen Gescjützen auffahren ... .

    LG, LeSi

  • Zum Thema Ängste: meine Mama hat(te) eigentlich panische Angst vor Ratten. Nachkriegsgenerations-Kindheitstrauma: in ihrer Erinnerung sind Ratten braune und ca. einen halben Meter große Raubtiere, die sogar Säuglinge angreifen. Okay, ich "erinnere" mich z.B. auch an eine ca. 12cm große Hornisse, was ebenfalls daran liegen dürfte, daß ich damals selbst dreimal kleiner war als heute... soviel also zu Kindheits-Erinnerungen. :pfeif:

    Jedenfalls ist meine Mama damals, als ich meine ersten Ratzen geholt hab, ganz bewußt mitgekommen: "Ich will mir die angucken". Und dann wuselten da in der Vermittlungsstelle kleine flauschige Mädchen über den Tisch und bei meiner Mama über die Hand. "Die sind ja wie Hamster!" Seitdem findet sie zwar immer noch den Schwanz etwas abstoßend, aber ansonsten akzeptiert sie, daß es intelligente, saubere Haustiere sind. Konfrontation mit Ängsten kann also Wunder wirken. ^^

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