Huhu!
Wenn dein Vermieter die Ratten sogar interessant findet, dann hast du auf jeden Fall schon mal einen klaren Vorteil.
Frag ihn doch mal, ob er dir schriftlich eine Erweiterung des Mietvertrages aufsetzen kann, in der deine Rattenhaltung (evtl. mit Höchstanzahl) offiziell erlaubt wird.
Damit hast du was in der Hand, und er kann sich nicht so leicht von deinen Nachbarn bequatschen lassen und evtl. doch noch was ändern.
Ich glaube, dass jeder seine persönliche Obergrenze hat; bei mir sind es 5-6 Rattendamen. Für mehr fehlt mir dann doch das eventuelle TA-Geld - und ich finde, die Versorgung der Tiere sollte die Obergrenze bestimmen.
Wer mehr Geld beiseite hat für den TA (denn das sind ja meist die höchsten Kosten), der kann auch gerne mehr Ratten halten als nur 3-5.
Auf eine Klage würde ich es allerdings nicht ankommen lassen. Selbst, wenn dann keine Ratten mehr leben, bleibt man doch auf den Gerichtskosten sitzen, und außerdem könnte dir so die komplette Haltung untersagt werden.
Ich habe bei Vermietern bisher immer mit offenen Karten gespielt. Wer die Ratten auf Anhieb nicht haben wollte, auf dessen Wohnung konnte ich dann auch gut verzichten. So schlecht ist der Wohnungsmarkt ja auch nicht; und ich könnte nie mit einem Vermieter leben, der meine Tiere nicht duldet.
(Das Gleiche gilt auch für Wohnungs-Mitbewohner wie WG oder Partner)
Grüßlein!