Hallo
vielleicht gibt es hier Rattenhalter, die sich zu dieser Thematik in der aktuellen Gesetzeslage auskennen.
Habe natürlich schon gegoogelt und hier im Forum geguckt, aber leider fand ich bisher nur ältere Beiträge aus den Jahren 2004, 2007,2009,2011.
Mittlerweile gab es da ja auch neue Rechtssprechungen zugunsten des Rattenhalters. Nur wie ist die Rechtslage aktuell??
1. Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen??
So wie ich mitbekommen habe, nein, da Ratten mittlerweile zu den Kleintieren zählen. Stimmt das?
2. Erlaubte Rattenanzahl ohne Genehmigung 7 Stück?? Stimmt das?
3. Gibt es noch den sog. Ekel-Paragraph ??
Hier im Forum habe ich irgendwann mal gelesen, nein. Stimmt das??
Ich frage natürlich nicht ohne Grund. In meinem Mietvertag ist die Tierhaltung folgendermaßen geregelt:
Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters.
Haltung von Kleintieren, wie zb. Wellensittich, Kanarienvögeln, Zierfischen und ähnlichen ist dagegen ohne Zustimmung des Vermieters statthaft.
Ich habe die Kurzfassung eben dem Vertrag entnommen.
Muss ich mir eigentlich Sorgen machen, falls der Vermieter von der Haltung erfährt??
Bei mir könnte demnächst ein Besuch anfallen
Grüßle
Anja + 5