Rattenhaltung Mietrecht 2013

  • Hallo ^^

    vielleicht gibt es hier Rattenhalter, die sich zu dieser Thematik in der aktuellen Gesetzeslage auskennen.

    Habe natürlich schon gegoogelt und hier im Forum geguckt, aber leider fand ich bisher nur ältere Beiträge aus den Jahren 2004, 2007,2009,2011.

    Mittlerweile gab es da ja auch neue Rechtssprechungen zugunsten des Rattenhalters. Nur wie ist die Rechtslage aktuell??

    1. Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen??

    So wie ich mitbekommen habe, nein, da Ratten mittlerweile zu den Kleintieren zählen. Stimmt das?

    2. Erlaubte Rattenanzahl ohne Genehmigung 7 Stück?? Stimmt das?

    3. Gibt es noch den sog. Ekel-Paragraph ??

    Hier im Forum habe ich irgendwann mal gelesen, nein. Stimmt das??

    Ich frage natürlich nicht ohne Grund. In meinem Mietvertag ist die Tierhaltung folgendermaßen geregelt:

    Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters.

    Haltung von Kleintieren, wie zb. Wellensittich, Kanarienvögeln, Zierfischen und ähnlichen ist dagegen ohne Zustimmung des Vermieters statthaft.

    Ich habe die Kurzfassung eben dem Vertrag entnommen.

    Muss ich mir eigentlich Sorgen machen, falls der Vermieter von der Haltung erfährt??

    Bei mir könnte demnächst ein Besuch anfallen X(

    Grüßle

    Anja + 5

  • Hallo,

    das Thema taucht hier regelmässig auf, auch relativ aktuell:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    https://www.ratteneck.eu/thread/14071-zu-viele-tiere-für-mietwohnung-umzug-steht-an/

    Sternschnuppe
    16. Juli 2012 um 12:22
    CariSa
    6. Mai 2012 um 16:50

    Ich denke, eine rechtlich eindeutige Auskunft kann Dir nur ein Anwalt geben. Und da wirst Du vermutlich unterschiedliche Aussagen bekommen.

    Ich persönlich denke, dass Du Dir immer Sorgen machen musst, wenn Dein Vermieter nicht einverstanden ist und dann bei einem Besuch obendrein merkt, dass Du nicht ehrlich warst. Meine Vermieterin zumindest hier im Haus ist zwar sehr tierlieb, hat auch kein Problem mit den Ratten, aber ich hatte sie eben auch im Vorfeld gefragt. Sie sagte mal, wenn man sie belogen oder ihr etwas verheimlicht hätte, hätte sie das auf jeden Fall übel genommen.

    Das ist meine persönliche Meinung dazu. Und letztendlich nutzt Dir bei solchen Themen die Rechtslage nicht viel, wenn das Verhältnis zum Vermieter gleich mal den Bach runtergeht.

    Grüsse

    Steffi

  • Hallo,

    nur um ein weit verbreitetes Missverständnis auszuräumen: noch so viele Urteile ändern (in Deutschland) die Rechtslage grundsätzlich nicht, mit Ausnahme der höchsten Instanzen. Und selbst da geht es in den seltensten Fällen um Grundsatzurteile.

    Konkret für Ratten heißt das, dass es schon vom konkreten Richter abhängt, ob er oder sie Ratten als reguläre Kleintiere ansieht oder doch eher als "Exoten", für die gerade auch mit Blick auf Befindlichkeiten von Nachbarn oft andere Maßstäbe angelegt werden. Sprich, du kannst nicht so allgemein sagen, dass "Ratten mittlerweile zu den Kleintieren" zählen, solange es da kein Gesetz mit einer verbindlichen Auflistung gibt. Jedes Gericht ist unabhängig, und gerade in puncto Tierhaltung entscheidet wirklich beinahe jedes deutsche Gericht anders. Es geht da natürlich auch immer um die konkrete Situation: die einzige "allgemeine" Regel, die es daher gibt, ist die, dass es (fast) keine allgemeinen Regeln dazu gibt. Die einzelnen rechtlichen Aspekte sind in der Tat schon oft durchgekaut worden, da hat Steffi ja schon ein paar Links zu angegeben.

  • Huhu! :winki:

    Der Text hört sich sehr gut an. Vor allem werden dort Ratten tatsächlich erwähnt - und fallen unter die Kleintiere, nicht aber Exoten.

    Was mich stört, ist der Satz mit dem Kampfhund: Den darf ein Vermieter verbieten, einen Pudel gleichzeitig aber erlauben. Dabei ist bei falscher Erziehung unter Umständen der Pudel gefährlicher und beiwütiger als der "Kampfhund"... :rolleyes:

    Ich würde aber generell auch vor dem Einzug in eine neue Wohnung fragen, welche Tiere ich halten darf und das auch schriftlich festlegen. So weiß der Vermieter von Anfang an, welche Tiere ich mir anschaffen würde und ich weiß, welche ich halten darf. Zum Glück wohne ich in einer Eigentumswohnung und muss nur meinen Lebensgefährten fragen, ob wir Zuwachs bekommen dürfen... ;)

    Grüßlein!

  • Hallo,

    der Text erwähnt aber auch die immer wieder gern zitierten "Ekel erregenden" Tiere. Das läuft dann wie erwähnt auf die Befindlichkeiten der Nachbarn hinaus, genauso wie ein als gefährlich empfundener Hund. Der Vermieter kann in solchen Fällen, um den Hausfrieden zu schützen, die Haltung von "problematischen" Tieren untersagen. Was im Einzelfall problematisch, sprich gefährlich oder ekelig ist, ist im Streitfall wieder einmal, ihr habt's erraten: Sache des Gerichts. Und da entscheidet halt jedes Gericht anders; platt ausgedrückt: ist für den Richter eine Ratte eher ein langschwänziges Meerschweinchen, ist alles gut. Ist für den Richter eine Ratte eher eine Giftspinne mit Fell, ist das weniger gut.

    Es gibt ein Urteil des BVerfG, das ich aber gerade nicht wiederfinde (oder war es das BVerwG? irgendwas "hohes" meine ich jedenfalls). Darin hieß es (wenn ich mich richtig erinnere) immerhin ziemlich ausdrücklich, dass nicht jede irrationale Hysterie der Nachbarn dazu herangezogen werden kann, eine Tierhaltung zu verbieten. Aber auch dort wurde auf den Einzelfall abgestellt, der vom jeweiligen Gericht genau zu prüfen sei.

  • Ok, ich fasse also zusammen, es kommt drauf an, mit welchem Bein der Richter aufgestanden ist, sollte es je zu einem solchen Extremfall kommen.

    Murphy ja, hört sich alles gut an, vorher fragen und so....aber warum haben denn soviele das Problem? Weil es eins darstellt!

    Bei so viel Ehrlichkeit, würde ich immer noch in meiner alten Wohnung hocken, und dabei habe ich eine Festanstellung und keine Kinder. Ich wollte auch gerne in eine Wohnung ziehen, die nicht nur übrig bleibt, weil sie keiner haben will. In manchen Regionen ist das leider so.

    Danke auf jedenfall für die Antworten, auch wenns schon oft durchgekaut wurde ;)

  • Hallo

    Also wir haben auch vor Abschluß des Mietvertrags mit offenen Karten gespielt und gesagt welche Tiere wir halten.

    Besser so,als wenn später das böse Erwachen kommt,wenn der Vermieter,nach vorheriger Anmeldung,mal Zugang zur Wohnung haben möchte.

    Gerichtsurteile hin oder her.Will man sich das Theater mit dem Vermieter geben,der letztendlich vermutlich noch andere Gründe sucht und einem Steine in den Weg legt um einen aus der Wohnung zu mobben.Ne,danke.

    Ich habe bislang grad bei Baugenossenschaften und Wohnungsvereinen durchweg positive Erfahrungen gemacht.

    Bei privaten Eigentümern,die ggf.auch im selben Haus wohnen,sieht es vielleicht auf Grund persönlicher Abneigungen anders aus.

    Mir wär z.B. auch unwohl mit Spinnenhaltern unter einem Dach zu wohnen.Wobei das im Grunde natürlich Quatsch ist.Die spazieren ja genauso wenig wie Ratten durchs Haus.

    L.G.Pia

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