Ratten und der Geruch

  • Hallo liebes Forum,

    ich weiss das Thema gibt es sehr oft und ich hab schon so viele unterschiedliche Meinungen dazu gelesen.

    Allerdings will ich das in meinen Persönlichen Fall beantwortet haben.

    Inwiefern kann man den Ratten Eigengeruch beschreiben? Ich hatte vor 2 Jahren noch 3 Frettchen Rüden und diese von Klein auf aufgezogen bis ins Hohe Alter und unkastriert war der Geruch schon sehr extrem.

    Kastriert wurde es weniger, aber man hat sie noch gerochen. Allerdings hat nicht jeder Mann den Geruch als angenehm empfunden. Haben Ratten auch so einen extremen Eigengeruch? Ist der Geschlechterunterschied bei den Ratten sehr unterschiedlich von Geruch?

    Ich interessiere mich eigentlich mehr für Böckchen, aber hab die Sorge das die einen zu starken Eigengeruch haben.

    Die letzte Frage ist existiert dieser Ekelparagraph im Mietrecht noch? Oder ist dieser schon überholt worden?

    So zu meiner Lage, mein Vermieter ist definitiv kein Tierhasser, aber ist strikt gegen Tierhaltung. Da er die Befürchtung hat das Gerüche und Schäden an der Mietsubstanz entstehen könnten. Er ist auch extrem Penibel was Sauberkeit angeht, dass ist nicht mein Problem. Aber ich habe die Angst das der Geruch der Ratten evtl. als störend empfinden werden könnte in diesem Bezug.

    Warum ich das so Frage ist, da ich mir keine Tiere holen will.

    Um sie dann wegen irgendwelchen Problemen wieder abzugeben und evtl. kennt ja wer ne Alternative.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ph03nix-Ey3s

  • Hallo,

    Zum Geruch: Ich kann nur empfehlen mal einen Rattenhalter zu besuchen, da es schwer zu beschreiben ist Die Ratten selbst richen fast garnicht, aber die Käfige können schon mal müffeln. Ich persönlich finde, dass ein gut gepflegter Käfig auch nicht mehr richt als bei anderen Kleintieren.

    Das mit dem Ekeln ist so ein Ding. Ratten sind leider wirklich ziemlich negativ beIegt, da kann man schnell an jemanden geraten, der damit nicht klar kommt Ich persönlich halt es so: Was meine Nachbarn nicht wissen kann sie nicht ekeln aber bei kleinen Einliegerwohnungen oder ähnliches, wo man wirklich was mit den Vermietern zu tun hat, ist das keine Lösung. Da würde ich doch vorher fragen.

    Schäden an der Wohnung kann man m.M.n. gut verhindern, besser als z.B. bei Katzen. Ich hab hinter dem Käfig an der Wand Wachstuch, der Klappauslauf schützt meine Wände weiter und den Boden kann man auch abdecken. Nur frei rumlaufen klappt dann nicht, weil sie alles annagen.

    So wie du es beschreibst gehst vermute ich das du potenziell Streit mit dem Vermieter erwartest? Vielleicht solltest du versuchen den Vermieter erstmal mit an Board zu holen, denn selbst wenn man sie dir rechtlich nicht verbieten darf kann dir Streit das doch ganz schön vermiesen.

  • Hi,

    ich persönlich finde den Eigengeruch (oder eher Eigengestank) von Frettchen ganz schrecklich, um mein Geruchsempfinden darzustellen.

    Ratten haben, wie jedes andere Tier, einen Eigengeruch, wie dir ja bewusst ist, allerdings nach meiner Nase nicht negativ belastet (mein Sinus riecht nach Popcorn).

    Ich halte zur Zeit nur Vollböcke und habe keine Erfahrung mit Kastraten oder Weibchen. Oft wird aber gesagt, dass die Böcke mehr markieren und deshalb auch mehr riechen, vielleicht kann das jemand anderes beurteilen. Ob die Jungs stinken durch das Markieren kann ich aber verneinen. Das Einzige was wirklich stinkt ist Urin und Kot, der zulange liegt. Wenn man sich als Halter dementsprechend bemüht die Toiletten und typischen Pipistellen sauber zu halten riecht nichts unangenehm. Ganz wichtig auch zur Geruchsvermeidung: Alles ordentlich mehrmals mit Kinderspielzeuglack lackieren, damit der Urin nirgendswo eindringen kann.

    Wenn der Vermieter gegen Tierhaltung ist, ist das natürlich ein Problem. Zum einen ist immernoch nicht definitiert (zumindest kenne ich keine Festlegung), ob eine Ratte ein Kleintier (dann könnte er sie nicht verbieten bis zu einer - ebenfalls nicht definierten - Anzahl) oder ein Exot ist und zum anderen meine ich, dass der Ekelparagraf immernoch exitiert. Die Gerichtsurteile dazu zeigen, dass es einfach abhängig vom jeweiligen Richter ist, ob die Ratte ein Kleintier ist und dem Ekelparagraph unterliegt. Ich persönlich würde dir aber so oder so nahelegen, dies mit deinem Vermieter zu klären, es sei denn du willst für immer mit ihm Stress haben.

    Schäden in der Wohnung muss man nur erwarten (heißt nicht, dass alle Ratten das Beschriebene auch machen), wenn für den Auslauf kein Boden-, Wand-, Fußleistenschutz angebracht wird. Ratten urinieren wo sie gerade sind - unpraktisch für Holzfußböden, die nagen imn Zweifelsfall alles Mögliche an (sogar Tapete, oder eher sogar mit Vorliebe - meine Ratten zumindest). D.h. wenn du deinen Auslauf von vorne bis hinten durchdenkst (und ausreichend sauber hälst) kann da nichts weiter passieren. Vielleicht noch zum Thema Gitterkäfig: Ich würde die Rückwand schützen, sodass nichts gegen die Tapete kommen kann.

    Weiterhin sind Ratten sehr sauber. Sie pflegen ihr Fell sehr intensiv, man kann ihnen Toilettennutzung beibringen. Leider klappt das nur für Kot. Die meisten urinieren dort, wo sie eben gerade sind, sodass man zumindest die Schlafplätze und Lieblingspipiecken (insofenr es welche gibt) häufig reinigen sollte um Geruch zu vermeiden und die Hygiene zu wahren.

    Meine Meinung ist also: Die Geruchsbelastung hängt größtenteils vom Halter ab. Wenn man natürlich den Eigengeruch schon nicht mag (so wie ich bei Frettchen) hilft da auch alle Sauberkeit nichts. Da kann ich mich nur Marlod anschließen: Eventuell gehst du mal einen Rattenhalter zum Proberiechen besuchen? :D

    VG

  • Hi,

    Wie die anderen schon sagen ist es wirklich abhängig davon wie gut du den Käfig sauberhältst, nach einer Woche merke ich schon deutlich dass es wieder Zeit zum saubermachen ist (mache 1 mal in der Woche eine komplette "Grundreinigung").

    Mein erstes Rudel waren auch Mädels, eben weil ich mich rein vom einlesen vom Geruch der Jungs habe abschrecken lassen - ich persönlich finde den Geruch der Männchen deutlich angenehmer, nicht so beißend, einfach "wärmer" - also Probeschnuppern ist wirklich das beste.

    Ich bin jetzt bei 4 Böckchen und finde den Geruch bei dieser Anzahl absolut nicht störend oder penetrant und bin da schon recht empfindlich.

    LG

  • Ich bin ein sehr bedachter Mensch und gehe meistens von schlimmsten Fall mit aus.

    Das heißt nicht das es unbedingt dazu kommen muss, dass man ein Problem mit dem Vermieter bekommt.

    Ich hab auch indirekt schon angefragt, also nicht konkret meinen Wunsch geäußert.

    Da die Klausel zur Tierhaltung ein paar Fragen offen hielt, „Tierhaltung, insbesondere Katzen und Hundehaltung müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden“.

    Auf die Frage hin wie es mit Kleintieren steht, war die Antwort das Sie zum Mietrecht der Mieter gehören.

    Aber nicht gerne gesehen sind.

    Deswegen war auch meine Frage nachdem Geruch, da dies für mich der einzige Punkt der direkt zum Streitfall führen könnte ist.

    Das Ratten noch so umstritten ist ich habe viele Seiten durch geforstet.

    Teils zählen sie als Kleintiere.

    Teils eben als Genehmigungspflichtig.

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  • Zitat

    vor einer Stunde schrieb Ph03nix-Ey3s: Das Ratten noch so umstritten ist ich habe viele Seiten durch geforstet.

    Teils zählen sie als Kleintiere.

    Teils eben als Genehmigungspflichtig.

    Das ist das was ich meinte, als ich schrieb, dass sie entweder als Kleintiere gelten (die dir dein Vermieter rein rechtlich betrachtet nicht verbieten darf) oder eben als Exoten (und diese sind genehmigungspflichtig, wenn die Tierhaltungsklausel im Vertrag steht).

    Da gibt es keine eindeutige Gesetzeslage und da entscheidet jeder Richter nach persönlichen Ermessen. Und genauso jeder Vermieter. Auch wenn der Vermieter nun die Ekelkarte spielt hast du nicht mehr in der Hand als zu hoffen, dass der Richter, den du vor Gericht erwischt für dich urteilt. (Wobei es natürlich total absurd ist - du wirst die Ratten ja nicht im Hausflur spazieren führen - hoffe ich - und wie gesagt: sie stinken nicht, wenn man als Halter für einen sauberen Käfig sorgt.) Ich persönlich würde es aber wohl nicht bis vor's Gericht bringen aus Angst den Rest der Zeit im Krieg mit dem Vermieter zu stehen.

    Ich hoffe du kannst dich da mit dem Vermieter einigen.

    VG

  • Naja,

    das die Antwort so kommt ist klar. Wenn jemand fragt, ob er lieber an Nichtrauer als an Raucher vermietet wird er auch sagen, dass nichtrauer besser sind aber niemand rauchen verbieten darf. Am liebsten hätten die Vermieter doch jemanden der nie da ist aber heizt und gelegentlich mal das Wasser anstellt.

    Rechtlich kannst du dich leider nicht drauf verlassen, wobei die Chancen recht gut stehen, dass man doch damit durchkommen kann.

    Wenn es dir Sorge bereitet kannst du dich ja absichern und den Vermieter informieren, dass du einen Exoten, der zu den Kleintieren gehört anschaffen willst. Bei Rückfragen sollen sie dich anrufen. Erfahrungsgemäß fragen Leute mehrfach nach wenn man von Farbratten spricht und die Assoziation ist nicht so stark.

  • Ich komme aus der Umgebung München. Bzw. Pfaffenhofen um genauer zu sein.

    Ich hab einerseits Angst das er grundsätzlich die Haltung von Farbratten ablehnt, wenn man direkt Fragen würde und andererseits wenn man nicht fragt sich auf den Ekelparagraph beziehen könnte.

    Allerdings hab ich auch schon gelesen das es von der Anzahl abhängt, ob sie als Käfigtier durchgehen oder nicht.

  • Zitat

    Gerade eben schrieb Ph03nix-Ey3s: Allerdings hab ich auch schon gelesen das es von der Anzahl abhängt, ob sie als Käfigtier durchgehen oder nicht.

    Irgendwo (ich weiß leider nicht, ob es ein Urteil war, oder ob es wirklich irgendwo gesetzlich festgehalten wird) habe ich mal gelesen, dass die Grenze bei 7 Ratten liegt.

  • Anonymiss das Urteil mit 7 war für Chinchillas, wird aber in verschiedenen Texten als Richtlinie für Ratten verwendet.

    Von der Haltung her sind Ratten ganz klar Kleintiere, nicht anders als z.B. Meerschweinchen oder Wellensittiche (Die ich als Nachbar wesentlich schlimmer finde). Ob Ekel als Ablehnungsgrund akzeptiert wird ist das Problem, dafür gibt es aber keine einheitliche Line, weil schon in beide Richtungen entschieden wurde.

    Wenn es also bis zum Rechtsstreit kommen würde muss du auf eine Entscheidung warten, davor gibt es kein Recht auf das du dich berufen kannst.

  • Worum geht es dir eigentlich genau, dass man in der Wohnung selbst nichts riechen darf oder hast du Angst dass es bis vor die Wohnungstür stinkt...? (Letzteres wäre unbegründet)

    Bist du erst kürzlich in die Wohnung eingezogen und kannst noch nicht genau abschätzen wie oft du wirklich mit dem Vermieter zu tun hast?

    Hier sind auch keine Tiere erlaubt aber es ist ein großes Wohnhaus in dem sich alle einig sind dass ein unsichtbarer Nachbar ein guter Nachbar ist. Meinen Vermieter habe ich bei Einzug vor knapp 3 Jahren kurz gesehen, das wars und die Handwerker wenn mal welche kommen haben doch als erstes die Tiere in der Hand und petzen dann in der Regel auch nicht.

  • Ich sag mal so, dass Tiere riechen ist normal.

    Hund, Katze alles hat nenn diversen Geruch.

    Es gibt aber auch Tiere die haben extremen Eigengeruch wie Frettchen.

    Also mir geht es erstens darum, dass man die Tiere natürlich nicht außerhalb riecht und auch in der Wohnung im normalen Bereich ist.

    Ich bin da etwas Frettchen geschädigt

    Ja bin erst seit kurzen in dieser Wohnung.

    Allerdings hab ich den Vermieter weder bei der Unterzeichnung gesehen, noch sonst irgendwie. Deswegen nehme ich an, dass das ganze wohl auch so bleiben wird.

    Außer eben es kommt zu Beschwerden ect.

    Ich hab ja auch angekündigt, dass ich mir ein Kleintier holen werde.

    Die Begeisterung war dementsprechend gering.

    Bei uns sind es genau 3. Mieter also relativ überschaubar.

    Von der Hausverwaltung hab ich auch mitbekommen, dass nicht immer alles reibungslos war und auch schon diverse Probleme mit Tierhaltung war.

    Im Form von Katzen, dass Einstreu in die Toilette ect.

    Deswegen ist der Vermieter etwas vor geschädigt.

  • Solange du sie nicht auf der Schulter ausführst oder jemand in deine Wohnung guckt sind Ratten von außen nicht von anderen Klei Tieren wie z. B. Hamstern zu unterscheiden. Ich kenne jemanden der bei Fragen immer Langschwanzhamster gehalten hat.

  • Zitat

    vor 2 Stunden schrieb Marlod: Ich kenne jemanden der bei Fragen immer Langschwanzhamster gehalten hat.

    Ich habe Meerschweinchen. :D

  • Hab hier noch was gefunden:

    Ratten

    Zahme Farbratten im Käfig gelten heute in der Regel als Kleintiere, die ohne Weiteres gehalten werden dürfen. Früher wurde dies wegen der Ekelgefühle mancher Menschen gegenüber diesen Tieren anders gesehen, die Rechtsprechung hat sich jedoch gewandelt (zum Beispiel Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.09.2002, Az. 505 C 7715/02).

    Ich hab mich nun dazu entschieden, dass ich mir Ratten holen werde.

    4 Böckchen wahrscheinlich.

    Allerdings erstmal bis dato muss ich noch einiges herrichten

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