Wie groß muss die Wohnung sein?

  • Zitat

    vor 42 Minuten schrieb dada: Da ihr wahrscheinlich aber auch nicht allwissend seid, würde mich eine stichhaltige Informationsquelle interessieren, die beweist, dass Ratten heutzutage (circa 2019) in deutschen Mietwohnungen noch verboten werden dürfen. Behaupten kann man nämlich viel.

    30 Sekunden Google: Deutsche Anwaltshotline

    vom 16.07.2019

    " Einspruch einlegen kann Ihr Vermieter bei kleineren Tieren, die Ihre Nachbarn stören könnten. So haben Gerichte unter anderem ein Verbot von Ratten für zulässig erklärt, da die Tierart bei zahlreichen Menschen Ekel hervorruft. Auch Frettchen oder Papageien sollten Sie nicht einfach adoptieren: Aufgrund der mitunter erhöhten Geruchs- und Lärmbelästigung empfiehlt es sich, den Vermieter vorher um Erlaubnis zu bitten. "

    Ich frage mich wirklich, warum du hier überhaupt Fragen stellst, wenn du vorher schon weißt, was du meinst zu wissen und dir nicht helfen lassen willst?!

    Ich finde deinen Umgang irgendwie unfreundlich, sorry.

  • "Kaninchen, Fische, Meerschweinchen oder Wellensittiche können problemlos in der Mietwohnung gehalten werden. „Kleintiere darf der Vermieter nicht verbieten“, bestätigt Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes in Nürnberg. Denn: sie verursachen zumeist keine Probleme, lassen die Wohnung ganz und stören die Nachbarn nicht. Ihre Haltung gehört damit mietrechtlich zum „vertragsmäßigen Gebrauch“ der Unterkunft.

    Wie so oft im Leben gibt es aber auch hier Ausnahmen:

    Bei Ratten scheiden sich die Geister. Einige Richter haben bereits ein Haltungsverbot bestätigt, weil sich manche Menschen vor den Tieren ekeln."

    Quelle

  • Einen noch dann reicht es:

    Mietrecht – Rattenhaltung

    Wer Ratten in der Mietwohnung halten möchte, hat mehrere Dinge zu berücksichtigen.

    Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit. Das heißt konkret: das Gesetz greift nur dort, wo der Mietvertrag nicht klar geregelt ist.

    In erster Linie habt Ihr also auf Euren Mietvertrag zu achten und die darin enthaltene Klausel zur Haustierhaltung zu berücksichtigen. Dies gilt allgemein bei der Haltung von Tieren aller Art.

    Allerdings ist der globale Ausschluss der Haustierhaltung nicht mehr zulässig – hier gab es ein Gerichtsurteil (BGH VII ZR 10/92), das besagt, dass die Haltung von Kleintieren nicht verboten werden kann, weil diese zur sachgemäßen Nutzung einer Mietwohnung dazu gehören. Ausgeschlossen werden kann nur die Haltung von Hunden, Katzen oder anderen namentlich im Vertrag genannten Tierarten. Sollte im Vertrag ein generelles Haltungsverbot vermerkt sein, so ist diese Klausel insgesamt nichtig. Jedoch wird das Urteil relativiert, denn es spielen drei Faktoren eine große Rolle:

    · Um wie viele Tiere handelt es sich? · Sind die Tiere in der Lage, die Wohnung in großem Maße zu beschädigen? · Können die Tiere andere Mieter (andere Parteien im Wohnhaus) durch Geruch, Lärm oder auch aufgrund von Ekelgefühl stören?

    Und genau hier gibt es kein eindeutiges Gerichtsurteil. Werden übermäßig viele Tiere gehalten, so können diese vom Vermieter verboten werden. Aber ab welcher Anzahl an Tieren handelt es sich um übermäßig viele? Im Falle von Chinchillas gab es ein Gerichtsurteil, dass bis zu 7 Tiere in einer Mietwohnung vom Vermieter geduldet werden müssen. Vielleicht ist dies ein kleiner Orientierungspunkt, auch wenn es bei solchen Entscheidungen immer auf den Einzelfall ankommen wird.

    Bei Käfighaltung mit Auslauf dürften Ratten nicht in der Lage sein, eine Wohnung so schwer zu beschädigen, dass sie nicht wieder instand gesetzt werden kann. Jedenfalls sind sie nicht „schädlicher“ als Kaninchen und Meerschweinchen, welche ja zu den grundsätzlich erlaubten Tieren gehören.

    Nun kommt aber der kritischste Punkt für uns Rattenhalter: Noch sind Ratten keine „normalen Haustiere“. Sie gelten in den Köpfen vieler Leute noch immer als Ekeltiere und können daher durchaus bei anderen Mietern/Mietparteien im Haus Ekel hervorrufen. Im Streitfall muss ein Vermieter sich also nur auf sein Ekelgefühl berufen, um die Rattenhaltung zu untersagen.

    Am Besten ist es, schon im Vorfeld klare Verhältnisse zu schaffen. Sind die Ratten im Mietvertrag aufgenommen und erlaubt, so kann es gar nicht mehr zum Streitfall kommen. Wenn man das nicht möchte (weil es evtl. sehr schwer werden kann mit Ratten im Schlepptau eine Wohnung zu finden), so muss man als Rattenhalter leider mit dem unguten Gefühl leben, dass jederzeit ein Nachbar kommen, sich beim Vermieter über die Rattenhaltung beschweren und sogar die Abschaffung aller Tiere fordern kann. Oder aber man verheimlicht auch vor den Nachbarn die Ratten, was auf Dauer aber ziemlich stressig werden kann. Kommt es zum Streitfall, so ist es ratsam, sich zuerst darauf zu berufen, dass Ratten Kleintiere sind (auch wenn genau hier der strittige Punkt liegt). Sollte es zum Härtefall (also dem Gerichtsverfahren) kommen, so liegt es beim Richter zu entscheiden, ob Ratten endlich den Status des Ekeltieres verlieren und für alle Halter künftig als ganz normale Kleintiere wie auch Meerschweinchen, Kaninchen oder Hamster gelten oder ob sie weiterhin als Ekeltiere gelten und deshalb der Genehmigung durch den Vermieter bedürfen.

    Quelle MieterZeitung des DMB Ausgabe 5/2011

  • Zitat

    vor 46 Minuten schrieb Anonymiss: Ich frage mich wirklich, warum du hier überhaupt Fragen stellst, wenn du vorher schon weißt, was du meinst zu wissen und dir nicht helfen lassen willst?!

    Ich finde deinen Umgang irgendwie unfreundlich, sorry.

    Ich deinen auch! Ich habe etwas behauptet und du, aber du hast automatisch recht? Klingt unlogisch, aber wahrscheinlich hast du recht.

    Es gibt nämlich auch Seiten, die sagen, dass Ratten mittlerweile zu normalen Haustieren gehören.

  • "Selbst gegen Ratten sollte nach gegenwärtiger Rechtslage nichts sprechen. Zwar gab es Anfang der 90er Jahre ein Urteil, in dem die Haltung aufgrund möglicher Ekelgefühle der Mitmieter untersagt wurde, allerdings scheint dieses mittlerweile überholt zu sein."

    Mietrecht & Haustiere - Tierschutz-Bußgeldkatalog 2022
    llll➤ Alles zum Thema "Mietrecht & Haustiere", z.B. darf ein Vermieter Haustiere verbieten? Was gilt, wenn der Mietvertrag über Haustiere schweigt u.v.m.
    www.bussgeldkatalog.org
  • Ich persönlich denke da sollte die Betonung auf "scheint" liegen. Wissen tun sie es nicht, denke das liegt auch daran, dass es Situationsabhängig ist. Ratten gibt es in der freien Wildbahn/in Häusern überall und das auch noch freilaufend, das muss man also ertragen können aber es gibt sicherlich auch Ausnahmen, bei denen das Ekelargument noch ziehen könnte.

  • Hallo,

    wuerde ich auch so sagen. Der Artikel ist nicht ausreichend aussagekraeftig. "sollte" und "scheint" ist einfach nicht klar genug. Es ist mit Sicherheit bei jedem Richter/(Ver)Mieter anders und ganz individuell. Sich auf eine unsichere "scheint so und sollte so sein" Aussage zu verlassen, waere mir einfach nicht sicher genug, um daran festzuhalten, dafuer gibt es doch zu viel widerspruechliches..

  • Hey,

    ich glaube nicht das es bei dieser Frage "die eine Antwort" gibt. Scheint im Streitfall vor Gericht sehr Richter abhängig zu sein. Finde es sinnvoll dich nicht in falsche Sicherheit zu wiegen und dann stehst du mit Degu und Ratte auf der Straße. Wäre ja echt blöd, oder?

  • Zitat

    vor 19 Minuten schrieb SchokosMama: Finde es sinnvoll dich nicht in falsche Sicherheit zu wiegen

    Deshalb empfahl ich die Absprache mit dem Vermieter, man weiß eben auch nie wie der tickt.

  • Zitat

    vor 4 Stunden schrieb dada: Ich habe etwas behauptet und du, aber du hast automatisch recht?

    Hab ich nicht automatisch. Du ignorierst nur 5 unabhängige Personen, die alle dasselbe sagen und selbst die von dir geforderten "Belege" (weil wir ja alle nur unqualifiziertes Zeug von uns geben) scheinst du nicht ernst zu nehmen. Du willst doch gar nichts anderes als deine Meinung hören. Ich sehe auch keine einzige Quelle von dir, die qualifiziert das Gegenteil beweist. Von daher klinke ich mich hier aus. Schönen Tag noch.

  • Hallo Dada,

    es haben sich hier ja jetzt einige i Personen große Mühe gegeben, Dir was zu Deiner Frage zu sagen. Aber rechtlich bindende Aussagen oder Belege kann keiner hier geben. In der Rechtsprechung ist es normal, dass es zu einem Gesetz unterschiedliche Auslegungen und Interpretationen geben kann. Klarheit schaffen dann erst Gerichtsurteile, sofern man es soweit kommen lassen möchte. Das ist jedem selbst überlassen. Wenn Du mehr Klarheit oder juristisch verlässlichere Aussagen haben möchtest, solltest Du Dich wohl tatsächlich an einen entsprechend spezialisierten Anwalt, den Mieterbund etc.. wenden. Wir sind hier ja alles keine Juristen. Jeder kann nur aus seinen Erfahrungen berichten oder seine Meinung kundtun. Was Du dann daraus machst, ist Deine Sache.

    Grüße!

    Steffi

  • Mit Degos kene ich mich nicht aus, bei Ratten sehe ich das Problem jetzt rein von der Größe her nicht. Es gibt ja einige Rattenhalter, die den Ratten leider wirklich nur einen sehr kleinen Auslauf bieten - und bevor sie, wie Du geschrieben hast, gar keinen bekämen, fände ich alles Andere besser. Wenn das Wohnzimer in der Wohnung gut für den Auslauf genutzt werden kann, sehe ich kein Problem. Aufpassen sollte man auf die Möbel etc. halt wohl schon, v.a. wenn es nicht die eigenen sind :D (und auf Kabel!), oder man trennt eine Fläche eben ab.

    Wir haben unsere meist frei im Wohnzimmer laufen und lassen die Türen zu anderen Räumen zu. Wir können aber noch immer problemlos zur Toilette oder in die Küche gehen, also Türen öffnen. Manche von ihnen laufen dann zwar wie ein Hund hinterher, aber dann müssen wir halt schneller sein ;) . (Und falls nicht, lassen sie sich meist eh leicht wieder zurück rufen).

    Den Geruch finde ich sehr unproblematisch und ich denke, es ist ziemlch egal, wie groß die Wohnung ist, der Käfig steht ja sowieso meist in einem Raum. Es kommt einfach drauf an, wie oft man den Käfig säubert, welches Einstreu man benutzt (und auch ein bisschen aufs Futter). Vielleicht ist das bei anderen anders, aber Geruchsbelästigung wäre für mich persönlich jetzt kein Argument, weil es auch etwas ist, das man supereinfach beseitigen kann. Was ich persönlich etwas schwieriger fände, sofern es sich um eine 1-Zimmer-Wohnung handelt, ist der Lärm, den sie evtl. machen könnten abends oder nachts. Ich hab bei meinem Rattennachwuchs zur Sicherheit meist im Zimmer wo die Ratten waren/sind geschlafen, bzw. manchmal schlaf ich unabsichtlich ein, während sie im Auslauf sind, und so gegen Mitternacht veranstalten sie ganz gern noch mal Party. :D Wen das nicht stört (ich finds erträglich), auch okay ;) .

  • Zitat

    Am 19.12.2019 um 07:23 schrieb Mina: Vielleicht ist das bei anderen anders, aber Geruchsbelästigung wäre für mich persönlich jetzt kein Argument, weil es auch etwas ist, das man supereinfach beseitigen kann.

    Weil es in die Richtung geht: Aus gesundheitlicher Sicht ist es nicht zu empfehlen, Ratten im Schlafzimmer zu halten. Ratten wirbeln doch recht viel Staub auf und verteilen ihre eigenen, doch recht aggressiven Allergene grossflächig in dem Raum. Das ist mit ein Grund, warum immer wieder Halter Allergien mit Lungenproblemen bis hier zu Asthma bekommen. Auch in Tierversuchslaboren entwickeln viele Personen Allergien gegen Ratten. Man sollte das nicht unterschätzen und seinen Atemwegen zumindest nachts eine Auszeit gönnen - der eigenen Gesundheit zu liebe.

    Mal vorübergehend Ratten im Schlafzimmer zu halten ist bei gesunden und allergiefreien Personen sicher kein Problem - auf Dauer einplanen würde ich es definitiv nicht.

  • Kann Niniel nur zustimmen. Bin selbst Allergiker und die erste Woche mit den Neuen im Schlafzimmer war nicht so schön, mittlerweile scheine ich mich an die Allergene gewöhnt zu haben. Hilft auch, dass ich nach vier Tagen von Papierstreu zu Zeitung gewechselt bin.

  • Zitat

    vor 5 Minuten schrieb KerstinVanessa: Kann @Niniel nur zustimmen. Bin selbst Allergiker und die erste Woche mit den Neuen im Schlafzimmer war nicht so schön, mittlerweile scheine ich mich an die Allergene gewöhnt zu haben. Hilft auch, dass ich nach vier Tagen von Papierstreu zu Zeitung gewechselt bin.

    Und andersherum kann es genauso sein. Das erste Jahr hatte ich keine Allergiesympthome, habe jetzt aber eine Allergie entwickelt. Nicht so sehr, dass es meine Rattenhaltung in Frage stellt, aber dennoch. Ich hatte sie das erste Jahr auch im Schlafzimmer, aber habe auch einen zu leichten Schlaf der dann zu Schlafmangel führte und bin der Meinung, dass die Allergie vielleicht weniger ausgeprägt wäre, wenn ich sie dort nicht gehabt hätte (deshalb halte ich nichts von Käfigen in Kinderzimmern). Dazu ist aber noch zu sagen, dass mein Schlafzimmer sehr groß und auch gleichzeitig mein Arbeitszimmer ist, d.h. ich hatte sie, wenn ich zuhause war immer im selben Zimmer. Muss aber natürlich jeder für sich entscheiden.

  • Okay, bei mir wars eher umgekehrt. Anfangs hatte ich manchmal ein Jucken auf der Haut wenn ich markiert wurde o.ä., mittlerweile hab ich das alles nicht mehr und bin wohl generell abgehärtet, v.a. seit meinem nächtlichen Wachehalten bei 30 Ratten ;) und anderen Aktionen, die sich so ergeben, wenn man so ne Rasselbande irgendwie im Griff haben möchte. :D

    Dass Ratten so viel Staub aufwirbeln, v.a. wenn man ausschließlich staubfreies Einstreu verwendet, wäre mir jetzt noch nicht aufgefallen, und wahrscheinlich ist unsere Wohnung nun sogar staubfreier als vorher, da eine meiner Ratten selbst recht empfindlich auf Staub reagiert und ich alleine deshalb noch häufiger durchwische/sauge als früher. Wenn mal irgendetwas SEHR staubt, ob Einstreu oder sonst was, und ich schüttel das beim Reinigen irgendwie stark auf, nehm ich zur Not nen Mundschutz und wasche mögliche Staubreste ab. Aber hab offenbar Glück und bin dahingehend nicht sehr allergieanfällig.

    Sorgen hätte ich da eigentlich eher noch bei Katzen (wegen dem Speichel/der Katzenhaare) oder bei Nagern, die tatsächlich viel (staubiges) Heu und andere potenzielle Allergene in den Käfigen haben.

    Aber klar, Vorsicht ist besser als Nachsicht, und besser, man überlegt sich vorher gut, wie man die Rattenhaltung managen kann, als man befasst sich gar nicht mit dem Thema "Allergie", hat dann womöglich keine Ausweichmöglichkeit (weil nur 1-Z-Wohnung o.ä.) und muss die Ratten dann weitergeben. Da wäre ich dann auch lieber sehr vorsichtig, bevor ich weder mir noch den Tieren durch die Anschaffung Gutes tue. Sehr schade finde ich es, dass offenbar wirklich manche Rattenhalter relativ schnell eine Allergie entwickeln. Das war mir neu, stelle ich mir aber sehr hart vor, wenn man geliebte Tiere dann tatsächlich hergeben muss :( . Also offenbar bin ich da kein Maßstab, und da ist es dann vielleicht wirklich besser, sie generell in einem anderen Zimmer unterzubringen, wenn möglich.

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