Ratte überall erlaubt?

  • Ich muss notgedrungen bald umziehen und habe nun Angst, dass ich in der neuen Wohnung keine Ratten halten darf.

    Meine Mutti versucht mich zu beruhigen und sagt:Kleintiere sind doch überall erlaubt.....

    Aber stimmt das wirklich und gehören Ratten dazu?

    Liebe Grüße Sarah

  • Hallo,

    bin mir nicht so ganz sicher, ob das so stimmt. Aber mir hat auch mal gemand gesagt, dass sich Verbote von Haustieren im Mietvertrag auf Tiere beziehen, die die Haustürschwelle übertreten. Also Hunde und Katzen z.B.

    Alles andere muss man dem Vermieter wohl nicht mal sagen.

    In meinem Mietvertrag steht auch, dass ich Tiere hier nicht halten darf. Aber solang es durch deine Kleintiere keine Lärm- und/oder Geruchsbelästigung gibt, gibt es keine Probleme.

    Liebe Grüße,

    Steffi

  • Huhu, :winki:

    Jo, soweit ich weiß hat Steffi recht.

    Hunde muss man sich die Erlaubnis holen. Bei Katzen ist es umstritten... da soll es bald ein neues Gesetz geben glaub ich... kA

    Aber bei Kleintieren wie Hasen, Mäusen und Ratten stellt das kein Problem dar. Kein Vermieter darf einem diese Tiere verbieten und man ist soweit ich weiß nicht mal verpflichtet es ihm zu sagen... :)

    Hoffe mal an der Gesetzeslage hat sich da nichts geändert...

    LG

    Amy

  • Hallo,

    soweit ich weiß gibt es zwar ein Gesetz zur Kleintierhaltung, Ratten stellen aber eine Ausnahme dar (Ekeltiere). Es gibt Fälle in denen es vor Gericht erlaubt wurde, aber es gibt eben auch andere...

    Ich würde als Rattenhalter immer vorher den Vermieter fragen, wie er dazu steht... von Geheimniskrämerei o.ä. halte ich nichts. Überleg mal, es passiert was, der Vermieter muss in deine Wohnung, sieht die Ratten und wirft dich daraufhin raus... auch nicht schön ;)

    Steffi

  • hallo,

    also erstmal: ich denke auch man sollte mit jemandem wie dem vermieter, der einem ja echt was kann, offen und ehrlich sein! wenn beispielsweise was kaputt geht (kann schnell passieren, boiler z.b.) will sich der vermieter das erstmal angucken bevor er's ersetzt. und wenn er bescheid weiß und keine ratten mag, kann er z.b. jemand anderen schicken.

    ich glaub das kommt mehr als schlecht, wenn er erstmal ordentlich vor den tieren erschreckt ist...

    Zitat

    Ich würde als Rattenhalter immer vorher den Vermieter fragen, wie er dazu steht... von Geheimniskrämerei o.ä. halte ich nichts.

    zum anderen solltest du nicht nur fragen, sondern dir auch eine schriftliche bestätigung geben lassen um abgesichert zu sein!! ansonsten kannst du halt, falls er seine meinung ändert, nichts nachweisen.

    werd mir heute meine einholen :rolleyes: müssen. gruß, mia-maria

  • Hallo,

    du solltest es deinem Vermieter sagen und dir das auch bestätigen lassen, allerdings darf es dir dein Vermieter nicht wirklich verbieten, allerdings wenn du den Vertrag noch nicht hast und erst verhandelst kann das natürlich ein Grund sein das du die Wohnung nicht bekommst aber mach dir nichts draus das kann auch alles andere sein.

    Falls du es nicht sagst und dein Vermieter findet es raus, ist das allerdings kein Kündigungsgrund.

    Trotzdem schließe ich mich den oben an. Sag es.

    Erzähle wieviele du hast und das sie einen Käfig haben und du nicht züchtest er also keine Angst vor einer Rattenplage im Haus haben muss

    :)

    Liebe Grüße

    mofmof

  • Hallo,

    es gibt auch in manchen Mitevertraegen explizite Klauseln zur Kleintierhaltung die Ratten ausschliessen.

    Es ist also wirklich schwierig da was zu machen. Ich bin erst eingezogen, habe dann die Ratten bekommen und dann haben wir (ich und eine Freundin) mal angefragt mit der scheinheiligen Begruendung, dass eine Bekannte auch in diesem Wohnkomplex dieser Wohnungsgenosschenschaft eine Wohnung sucht und dass sie Ratten haette. Ob das ein Problem darstellen wuerde. Sie mussten nachfragen, aber sie sagten es sei kein Problem.

    Bei mir im Haus wissen es von den 7 Parteien 3,5. Ich natuerlich, die Oma unter mir (die immer so suess fragt wie es den Rattens geht), und ganz unten noch ein junges Maedel. Dann noch die Mutter von einem Mieter... das reicht aber auch schon.

    Ich hatte neulich wen meiner Wohnungsgenossenschaft bei mir wegen eines Wasserrohrbruchs. Klar war grosses Saubermachen angesagt direkt am Tag vorher, damit auch ja garnichts riechen kann, dann noch im Flur und Bad ein Duftlaempchen (da wo keine Tiere sind) und die Zimmertuer angelehnt (habe ja nichts zu verheimlichen). Kein Problem ^^ Er musste auch nur in Kueche und Bad und hat auch bei den 3 Hamsterkaefigen (1m x 50cm x 50cm Groesse) in der Kueche nicht nachgefragt ^^

    Ich kann die Bedenken also in beide Richtungen total verstehen. Sagt man es, hat man Pech, kriegt man die Wohnung nicht, sagt man es nicht, hat man Pech, fliegt man raus.

    Wobei man es im Alltag halt schon recht gut verstecken kann und beim Umzug auch.

    LG

    Lakes

  • Hiho!

    Ich denke es kommt auch immer auf die Menge an - will ich mit 10 oder mehr Tieren irgendwo einziehen oder nur mit zwei bis drei ist das wohl auch ein Riesenunterschied...

    Ich persönlich würde 2-3 Ratten garnicht anmelden - mehr aber sehr wohl...

    LG

    Hilde

  • Hallo,

    der fairnesshalber wuerde ich es dem Vermieter schon sagen. Wie bereits schon erwaehnt, kann es sonst zu peinlichen Situationen kommen. Man kann schlecht mal einen Kaefig verstecken.

    Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass wenn man offen mit den zukuengtigen Vermietern redet und sie aufklaert, es meistens keine Probleme gibt. In der Vergangenheit bin ich immer mit dem Argument gekommen, dass ich selbst keine Lust habe, wenn mir die Ratten meine Moebel und Sachen zerstoeren, also werde ich sehr wohl aufpassen, dass die nicht einfach in der Wohnung rumlaufen und Chaos veranstalten.

    Zudem sollte man nicht vergessen: Luegen haben kurze Beine. :D

    LG,

    Marie

  • :winki: HI,

    Lakes: Diese Klauseln sind vielleicht im Vertrag aber nicht rechtskräftig!

    Allerdings kann ich auch verstehen das man ja nicht gleich vor Gericht ziehen will.

    Hier mal einen Link dazu, da steht glaub ich alles drin.

    >klick<

    Und nochmal. Kleintierhaltung ist kein Kündigungsgrund. Er kann dich nicht aus der Wohnung schmeißen. Das Recht ist hier ganz klar auf der Mieterseite.

    Keine Panik.

    Gruß

    mofmof

  • Ich habe leider nirgends etwas dazu gefunden, ob man bzgl. der Kleintierhaltung auf Nachfrage hin lügen darf oder ob das einen Anfechtungsgrund darstellt.

    Außerdem könnte wohl sogar eine Aufklärungspflicht bestehen. Laut Internet gibt es die wohl bei exotischen Tieren wie Schlangen, nun ist natürlich die Frage, ob Ratten auch exotisch sind...

  • Hallo,

    ich denke nicht das Ratten unter exotische Tiere fallen.

    Ich glaube zu wissen das diese Regen besteht da viele Exoten giftig sind und sehr spezielle Haltung erfordern.

    Einfach mal bei Google: Mietrecht Kleintierhaltung eintippen.

    Da kommt ne ganze Menge!

    güßli

    mofmof

  • Hallo,

    und woher hast du dieses Wissen?

    Zitat

    Lakes: Diese Klauseln sind vielleicht im Vertrag aber nicht rechtskräftig!

    Soweit mir bekannt ist, zaehlen Ratten zu den Ekeltieren und daher ist diese Klausel sehr wohl wirksam.

    In dem von dir verlinkten Inforamtionstext kommen Ratten ja ueberhaupt nicht vor, also verstehe ich nicht, wieso der hier helfen soll.

    Ratten zaehlen halt nicht ganz normal zu den Kleintieren.

    LG

    Lakes

  • Hallo,

    hier ist nochmal vielleicht was interesantes zum Thema.

    Hier wurde das Rattenverbot angefochten:

    *obsolet*

    Generelle Urteile zur Haustierhaltung:

    Link

    Ich bin froh, das meine Vermieter Bescheid weis und meine Nachbarin unten findet Ratten einfach nur klasse.

    Deswegen habe ich in der Hinsicht echt Glück.

    Liebe Grüße,

    Bea.

  • Hei Mofmof,

    es geht ja nicht um Kündigung sondern um das VORHER. Ratten ankündigen oder nicht?

    Rauswerfen kann man dich DANN wenn man eine gewisse "Schmerzgrenze" bezüglich der Menge überschreitet.

    Sicher sind ein bis zwei Kleintiere ohne Erlaubnis zu halten - wenn es aber 10 Karnickel in der Wohnung sind oder 10 Meeris schaut die Sachlage schon anders aus - ebenso verhält es sich bei Rattis...

    LG

    Hilde

  • Huhu,

    Lakes hat Recht, diese Klauseln gibt es und sie sind insofern rechtskräftig, dass es sich bei Ratten um Ausnahmen handelt. Sie gehören, genau wie Spinnen und Schlangen nicht unter die Kleintierklausel. Im Endeffekt ist es Auslegungssache des Richters. Es gibt darüber verschiedene Urteile. Je nachdem wie die genauen Umstände sind, und je nachdem, wie der Richter persönlich zu der Sache steht. Eindeutig ist die Rechtslage nicht. Theoretisch kann man dich schon aus der Wohnung werfen, wenn du Ratten entgegen der Klauseln im Vertrag hälst, allerdings dauert so ein Verfahren Jahre und ist für den Kläger zunächst sehr teuer, da er mit allen Kosten in Vorlage gehen muss. Jeder Vermieter wird sich das also gut überlegen.

    Ich habe mein Wissen auch berufsbedingt erworben, ich mache Hausverwaltungen und beschäftige mich den ganzen Tag mit ungeputzten Fenstern, hängengelassener Wäsche, lärmenden Kindern, nicht geputzten Fluren und unerlaubten Haustieren. :pfeif:

    LG

    Petra

  • Vielen Dank für eure Antworten....Ich habe jetzt eine kleine süße Wohnung in Neumünster gefunden und werde einfach die Vermieterin fragen, ob dort Ratten gehalten werden dürfen(sie sagt wir können schalten und walten wie wir wollen :D ).

    Aber ich weiß sowieso noch nicht 100% ob ich mir Ratten anschaffe wegen meiner Freundin.

    Trotzdem Danke!

    Liebe Grüße

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