Schutzvertrag - Zurückholen

  • Hi!

    Ich hab mal eine Frage... Ich werde jetzt bald meine ersten Pflegeratten zur Vermittlung freigeben.

    Natürlich mit Schutzvertrag und Schutzgebühr.

    Ich würde aber gerne im Vertrag festhalten, dass der frühere Besitzer die Ratten zurückholen darf.

    Jetzt stehe ich vor dem Problem in welchem Zeitraum das geschehen sollte.

    Also bis die Integration nicht vollständig abgeschlossen ist, dachte ich. Aber was, wenn die Inti nur 3 Tage oder so dauert?

    Kann man da pauschal zum Beispiel einen Zeitraum von 1 Monat oder so nennen?

    Würde gerne wissen was ihr davon haltet.

    LG Anika

  • hi,

    also ich finde,das wenn es den Ratten bei den neuen Besitzern gut geht,niemand das recht hat sie dort wieder rauszureissen.

    Ich finde ,das höchstens DU sie wieder zurückholen kannst,wenn es ihnen dort nicht gut geht.Aber hole dir noch weitere Meinungen ein ,da ich bisher keine Ratten weitervermittelt habe.

    LG

  • Hi,

    wie meinst du das mit dem Zurückholen genau ? Soll der Vorbesitzer innerhalb eines gewissen Zeitraumes einfach so die Ratten wiederholen können, ohne Grund ? Dann müsstest du im Vertrag etwa soetwas wie 'geht nach soundso Monaten in endgültigen Eigentum des Übernehmers über' ..... festhalten.

    Aber wieso sollte man die Ratten zurückholen können ? Für den Übernehmer ist diese Ungewissheit ja nicht so prall *find* .

    Daß der Vermittler das Recht hat die Tiere bei Nichteinhaltung der Vertragsklauseln entschädigungslos wieder zurück zu fordern, sollte ja eh im Vertrag stehen ;)

    LG

  • Hey, danke für eure Antworten^^

    Ich meinte, wenn z.B. jemand aus irgendwelchen Gründen wie Vermieter will keine Ratten etc seine Ratten abgeben muß. Hat es auch Sachon getan, die sind vermittelt aber nach z.B. 3 Wochen ändert sich die Situation so, dass derjenige doch wieder Ratten halten darf.

    Dann fände ich es irgendwie doch fair, wenn derjenige seine eigenen Ratten zurückbekäme.

    Ich meine, man hängt ja schon an den Tieren..

    Ich wüsste halt nur nicht wie kurz genau man den Zeitraum machen sollte. Denn kurz sollte er natürlich sein...

    Ich weiß nicht.. Ich fänds halt traurig, wenn so jemand dann auf seine eigenen Ex-Ratten verzichten müsste.

    lg Anika

  • Hi,

    hmmm :grü: - wenn bei dem Abgebenden eine Ungewissheit besteht, dann würde ich doch eher sagen, er/sie gibt die Tiere für einen gewissen Zeitraum in eine Pflegestelle, die sie dann nach Ablauf dieser Zeit, bzw. nach Rücksprache erst in die Vermittlung gibt - natürlich mit entsprechender Erklärung/ Vertrag ....

    Ansonsten meine ich, daß man sich es eh gut überlegen soll, ob man sich Ratten anschafft, bzw. diese abgibt.

    Der Übernehmer freut sich ja schließlich auch über seine neuen Mitbewohner, und ehrlich gesagt fände ich es da nicht so schön, wenn man da nicht weiß, ob es vielleicht nur auf Zeit ist.

    LG

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