Rechtliche Gültigkeit von Schutzverträgen

  • Huhu

    dieses Thema hat mich auch schon einige Zeit befasst aber ich kam einfach nicht großartig dazu nachzuforschen. Dazu kamen dann noch viele UNterschiedliche Aussagen dazu. Das mit den Züchtern ist meistens so, weil viele mehr Geld für die Tiere verlangen wenn man mit diesen Züchten möchte. (War bei unsere Katzen so, wird beim Hund wahrscheinlich nicht anders sein)

    Ich werde mich auch mal Informieren, habe zwar keinen Anwalt den ich Fragen kann jedoch ist meine Lehrerin sehr bewandert in Rechtssachen. Von daher werde ich sie morgen einmal Fragen. (Wenn ich dran denke)

    Gerade ist es für mich derzeitig interessant, weil ich 2 Ponys vermitteln soll und halt dafür sorgen möchte, dass sie zusammen bleiben.

    lg Arseen

  • Hallo

    Ich bin grade dabei mir einen neuen Vertrag zu entwerfen. Und zwar keinen Schutzvertrag im eigentlichen Sinn, sondern einen Leih- bzw. Überlassungsvertrag.

    Darin steht einfach gesagt, dass die Tiere in meinem Besitz bleiben und ich sie auf unbestimmte Zeit überlasse. Das Entgelt dafür sind die Unterbringungs-, Futter- und Tierarztkosten.

    Bei Verstößen gegen den Vertrag (unzureichende Unterbringung, schlechte Versorgung, Vermehrung etc.) ist der Vertrag sofort fristlos kündbar und ich kann die Tiere zurückholen, so der Plan.

    Aktuell habe ich das Problem, dass 3 von mir vermittelte Böcke in miesen Umständen leben. Einer ist gestorben, da er abgehauen ist und nach ihm nicht wirklich gesucht wurde. Die anderen beiden sitzen immer wieder tagelang in einem winzigen Vogelkäfig ohne Einrichtung oder Einstreu, sind inzwischen bissig, kriegen nie Auslauf, kein geeignetes Futter und vegetieren nur vor sich hin. Aber ich kriege sie nicht zurück und werde auch gar nicht mehr wirklich über sie informiert.

    Klar, man hat immer das Problem, dass man sowas erst mal erfahren muss, aber wenn man es dann weiß, dann will ich wenigstens was tun können.

    Ganz einfach ist es auch mit so einem rechtlich gesicherten Vertrag nicht. Meiner wird von einem Anwalt geprüft. Aber dass ich mich dennoch auf eine Herausgabeklage einstellen kann wurde mir schon gesagt. Und das ist ziemlich teuer. Aber im Einzelfall wäre mir das dann wert. Wenns gut läuft, muss ja auch der Gegner die Kosten tragen.

    Der neue Vertrag wird elendig lang, weil man zig Punkte aufführen muss zu den Haltungsbedingungen, damit es im Ernstfall dann auch standhält. Wenn man schreibt artgerechter Käfig ist das nämlich reine Auslegungssache und da wird ein Gericht garantiert wesentlich andere Maßstäbe setzen als wir hier.

    VG

  • Hallo,

    lass' den Vertrag von einem Fachmenschen durchsehen. Ein Fachanwalt für Vertragsrecht wird dir sagen können, ob der Vertrag bindend ist. Es herrscht zwar Vertragsfreiheit, aber insbesondere unter Privatleuten nur, solange nicht eine Partei die andere über Gebühr benachteiligt: Verstöße gegen das Prinzip von Treu und Glauben können einen Vertrag unwirksam werden lassen.

    Insbesondere den Aspekt "du hast zwar alle Pflichten, aber ich behalte alle Rechte" würde ich als unzulässig ansehen. Da der neue Halter alle Fürsorgepflichten und Kosten aufgebrummt bekommt, macht ihn das zum Alleinverfügungsberechtigten über das Tier, und damit de facto zum Eigentümer. Ob ein solcher Vertrag im Zweifelsfall vor Gericht Bestand hätte, wage ich daher als sehr zweifelhaft einzustufen.

    Davon abgesehen, bei aller Tierliebe, immerhin habe ich meine Mädchen auch aus dem Tierheim und die davor aus der Notfallstelle: ich würde einen solchen Vertrag, bei dem ich nicht Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten werde, nicht unterschreiben. Niemals, Punkt. Eigentumsvorbehalt für ein paar Monate bis zur Absolvierung einer Nachkontrolle ist bei mir das Maximum der Akzeptanz. Das hat etwas mit Privatsphäre, aber auch mit meinem Recht auf Entscheidungsfreiheit und meiner Würde zu tun. Ich muß die Tierarztrechnung zahlen und die Unterbringung gewährleisten: klar. Aber dann entscheide ich auch, wie untergebracht wird und welche Behandlung beim TA erfolgt (oder ggf. auch nicht).

    Anders ausgedrückt: was du vorhast, würde im Zweifelsfall darauf hinauslaufen, daß der neue Tierhalter sich bei dir jeden Umzug, jeden Jobwechsel und jegliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse "genehmigen" lassen muß. Neuer Job, 10 Stunden jeden Tag unterwegs, Auslauf nicht mehr jeden Tag möglich: Tiere weg? Und was ist, wenn es um eine Behandlung beim TA geht, die riskant, teuer, für das Tier schmerzhaft und dabei nur mäßig erfolgversprechend ist: darf er/sie das dann nicht mehr nach bestem Wissen und Gewissen selbst entscheiden? Wären die Tiere nur "geborgt", wäre das so.

    Eine Vermittlung ist vor allem eines: Vertrauenssache. Absolute Sicherheit gibt es leider nicht, man kann immer an die Falschen geraten. Aber aus der Perspektive eines aufnehmenden Halters gesprochen: wenn eine Vermittlungsstelle auf mich den Eindruck machte, ich würde danach von ihr auf Schritt und Tritt gestalkt, solange die Tiere leben, dann würde ich die Übernahme der Tiere ablehnen. Das habe ich schlicht nicht nötig.

    Gruß,

    Robert

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