Rechtliche Gültigkeit von Schutzverträgen

  • Hallo!

    Immer wieder finde ich so viele "vielleicht" und "ich meine" beim Thema Schutzvertrag und seiner Gültigkeit bzw. rechtlichen Durchsetzbarkeit.

    Die einen sagen, man darf die Schutzgebühr nicht reinschreiben, andere sagen, die in manchen Versionen enthaltenen 1000€ Vertragsstrafe seien ungültig, da unverhältnismäßig, wieder andere sagen, ein Schutzvertrag hat gar keine rechtliche Gültigkeit, also man kann damit keine Ratte aus schlechter Haltung zurückholen, wenn sie abgegeben wurde.

    Was ist nun wahr?

    Wie müsste ein Schutzvertrag aussehen, der der Ratte wirklich was bringt?

    Hat denn keiner der Notfallvermittler, die ja ständig Schutzverträge machen, sich mal richtig rechtlich erkundigt, wie das aussieht?

    (kann ich mir ja fast nicht vorstellen)

  • Hallo:D

    ich habe mir eben mal den Schutzvertrag aus unserem Forum durchgelesen. Die Klausel mit den 1000€ steht auch darin, wobei ich mich frage: Wer kontrolliert meine Tiere denn? Angenommen ich hole sie aus Bayern zu mir wird der/die Vermittler/in bestimmt nicht regelmäßig bei mir vorbeischauen und dann ist da noch der Punkt mit dem "reinlassen". Ich bin ja nciht verpflichtet jemand Fremden in meine Wohnung zu lassen.

    Ich finde das alles ein bischen schwammig und kann mir nicht vorstellen, dass man jemanden wirklich die 1000€ entnehmen kann (gerichtlich).

    Falls ich im Irrtum bin, klärt mich bitte auf.

  • Nabend!!!

    Also soweit ich weiß, ist das so, dass wenn beide Parteien einen schriftlichen Vertrag aufsetzten und mit den Konditionen einverstanden sind, dies dann auch von beiden unterschrieben wurde, das es dann rechtlich gültig ist. So stell ich mir das vor, aber es kann auch sein, das es von einem Notar "abgehakt" wird.. aber ich glaube es reicht ein schriftliches Dokument, auf dem beide Parteien unterschreiben, wenn dem nicht so ist, dann bin ich auf dem falschen Dampfer :D

    grüßchen und schönen abend noch

  • Hallo!

    ratzi: Ja, aber es muss doch noch alles gesetzeskonform und so sein.

    Ich kann schließlich nicht mit meinen Nachbarn einen Vertrag machen, dass wir übermorgen Bank xy überfallen. Ok, machen schon, aber wenn ich es mir dann anders überlege und der Nachbar vor Gericht geh, weil ich nicht mitmache, dann hätte so ein Vertrag keine rechtliche Gültigkeit, weil es gegen ein Gesetze verstößt, was in dem Vertrag steht.

    Darum gibt es eben schon Einschränkungen, was sich dann hinterher vor Gericht auch wirklich durchsetzen ließe.

  • Guten Morgen,

    na gut, ich dachte wirklich wenn beide Parteien unterschreiben, sei das Gültigkeit genug, da ja beide damit einverstanden sind, wenn sie das unterschreiben!

    Grüßchen ^^

  • Hallo,

    man hat letzendlich keine Rechtliche Handhabe als Privatperson. zB wenn man in den Vertrag reinschreibt, dass der Verkäufer das recht hat, eine Nachkontrolle zumachen. Der Käufer kann das unterschreiben, muss aber niemand reinlassen.

    Ist vllt etwas komisch umschrieben xD

    lg michelle

  • Wie es bei Ratten aussieht, weiß ich nicht. Bei Hunden schon.

    Schutzverträge sind nur gültig, wenn Strafen eingebaut sind.

    D.h.:

    "Der Hund darf nicht zur Zucht eingesetzt werden"

    hat keine Gültigkeit.

    "Der Hund darf nicht zur Zucht eingesetzt werden, wird er dennoch gedeckt (ob freiwillig oder unfreiwillig) ist eine Strafe von 1000€ an den Züchter zu zahlen."

    ist gültig.

    "Der Hund darf nicht im Zwinger gehalten werden"

    Keine Gültigkeit.

    "Der Hund darf nicht im Zwinger gehalten werden für länger als 4h am Tag, wird er dennoch nachweißlich länger in einem Zwinger gehalten darf der Hund zurückgeholt werden. Der Besitzer muss 1000€ Strafe zahlen."

    ist gültig.


    und so weiter.

    Natürlich ist 1000€ bei einem Rassehund ein realer Wert. Bei einer Ratte läge die Strafe deutlich drunter... 10€? 8€?

    Und jeder Passus müsste angegeben werden.

    Vll hilft es jemandem?

    LG

  • guten morgen,

    mich wunder das gerade das niemand mal versucht hat so nen vertrag rechtlich absichern, oder besser mal durchgucken zu lassen...

    hat niemand nen anwalt in der verwand-/bekanntschaft?

    da müsste man das doch rausbekommen können in wieweit ein schutzvertrag von kleintieren gültig ist.

    im prinziep ist es mir egal ob mit oder ohne bei mir kann man jederzeit kommen zu gucken, aber stimmt wenn man nasen vermittelt hat und dann ist wirklich was kann ich mir schwer vorstellen das man so ohne weiteres damit durchkommt.

    das schlimme ist ja auch das teilweise formfehler schon ausreichen um das ein vertrag die gültigkeit verlieren kann. also irgendwas falsch geschrieben, oder solche sachen.

    wäre auf jeden fall mal interessant wenn son vertrag mal nach den gegebenen tierschutzgesetzen nachgesehen werden könnte.


    lg elli

  • Hallo,

    Ich kenne einen Anwalt und könnte diesen mal fragen. Den Schutzvertrag für meine Mäuschen nehm Ich mit. Ich meld mich dann, wird aber erst morgen.

    Liebe Grüße

    ---------- Nachtrag 18.01.2012 um 08:12 ----------

    Hallo,

    Sorry für die 2. Antwort, zum editieren war's zu spät.

    Wenn jemand spezielle Fragen hat, auf die er gerne ne Antwort hätt, dann bitte hier sammeln oder per PN an mich. :)

    Grüße!

  • Na das ist ja mal ein Thema nach meiner Kragenweite :D Ich selbst bin gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und studiere im 3. Semester Wirtschaftsrecht, ich habe also ein bisschen Ahnung vom Thema.

    Grundsätzlich ist es so, dass Verträge geschlossen sind, sobald sich die Parteien über den Inhalt einig sind. Dazu muss nichts unterschrieben werden, Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Das unterschriebene Schriftstück dient lediglich der Nachweisbarkeit.

    In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Man kann also alles in seine Verträge schreiben, was man will. Natürlich muss es den Gesetzen entsprechen und nach Treu und Glauben richtig sein.

    Das größte Problem an dem Ganzen sehe ich eigentlich darin, dass die Schutzverträge AGB sind. Verträge sind AGB, wenn sie mehr als drei Mal verwendet werden SOLLEN (nicht müssen), die Absicht, sie zu verwenden, reicht also aus. Das Problem an AGB ist, dass nach § 309 Nr. 6 BGB Vertragsstrafen verboten sind. Und das sehe ich in diesem Androhen von Strafe bei Zucht etc.

    @ kaddy: Deshalb frage ich mich auch, wie du darauf kommst, dass sowas ohne Androhung von Strafe unwirksam sein soll. Hast du Quellen dafür?

    Es wäre vielleicht sinnvoll, eine salvatorische Klausel in die Verträge aufzunehmen. Also eine Formulierung wie "Sollte ein Teil dieses Vertrages ungültig sein, bleibt der Rest trotzdem bestehen.". Das steht zwar auch so im Gesetz (§ 306 BGB), ist aber immer sicherer.

    Das Sicherste ist, einen Anwalt mal drauf anzusetzen, das zu prüfen. Ich kann es gerne bei meinen Chefs mal versuchen, kann aber nichts versprechen. Die sind alle mit einem Mal so beschäftigt, wenn es kein Geld für die Arbeit gibt :D

  • Hey!

    Also mich interessiert das Thema jetzt auch sehr. Wie ist es denn mit unserer Vorlage hier: Schutzvertrag

    Ist die denn so wie sie ist rechtswirksam oder sollte man dort Veränderungen oder weitere Klauseln einfügen?

    Wie sähe denn der optimale Schutzvertrag für Notfallratten aus? Wenn wir hier Ratten vermitteln und Verträge abschließen wäre es ja wirklich mehr als blöd im Nachhinein festzustellen, dass diese gar nicht gültig sind. Ich hatte bisher auch immer gedacht, wenn der neue Halter den Vertrag unterschreibt, dann muss er sich auch daran halten, zumal der Vertrag ja nichts Ungesetzliches oder Untragbares enthält...

    Gibt es vielleicht auch Sätze/Formulierungen, die man vermeiden sollte?

    LG, Ronja

  • Zitat

    Naja, weil wirs schon durch haben und vor Gericht standen? ;)

    Ok. Und die sah es da mit AGB aus? War das ein AGB-Vertrag oder Individualabreden?

    Ich muss mal sehen, ob ich mal in den nächsten Wochen einen meiner Chefs erwische. Dann lege ich ihm/ihr den Vertrag von hier vor.

  • Mir wurde mal gesagt, weil eine Bekannte in einer schweren Sitaution war mit ihrem Pferd, was sie mit Schutzvertrag abgegeben hat inkl Schutzgebühr, das sobald eine Gebühr besteht, der Schutzvertrag ungültig sei.

    Man müsste von daher wohl 2 Verträge abschließen, einmal einen Schutzvertrag und einmal einen Vermittlungs/Kaufvertrag.

    Weiß da jemand was rüber?

  • Es ging um einen Hund, der bei uns in die Zucht sollte - dies war vom Züchter nicht vorgesehen, da sie sie selbst "benutzen" wollte. Wir hatten gute Gründe für unsere Entscheidung.

    Wir sind mit durch gekommen, weil der Vertrag nichtig war, da keine Strafen aufgeführt waren.

    Ob das jetzt AGB oder Individualabrede war, kann ich dir nicht mehr sagen. Ich vermute Individualabrede.

  • Es mag sein, daß der Vertrag nicht "nichtig" war, aber wirkungslos. Ein Verbot ohne Spezifizierung dessen, was bei Verletzung des Verbots eintreten soll, ist vielleicht pro forma "wirksam", aber nicht einklagbar, da es der Vertrag in diesem Punkt an der vom Gesetzgeber geforderten Klarheit missen läßt. Will sagen, du kannst dich generell wirksam nur zu etwas verpflichten, wenn dir die Folgen klar sind. Und das ist bei einem bloßen "du darfst das nicht" eben nicht der Fall.

    Ich würde nebenher einen Züchter, der seinerseits züchtet, aber mir verbieten will, den Hund decken zu lassen, zum Teufel jagen. Der Passus würde allein der Verhinderung von Konkurrenz dienen und wäre dadurch schon eine ungebührliche Benachteiligung einer Vertragspartei. Mal ganz abgesehen davon, daß ich keinen Hund vom Züchter kaufen würde, dafür gibt es genug TH-Insassen.

    Bei "normalen" Schutzverträgen geht es ja eher darum, daß man aus Tierschutzgründen Zucht verhindern will, und da würde ich dann z.B. einen Eigentumsvorbehalt hineinschreiben wollen. Wobei ein solcher Vorbehalt nicht unbegrenzt gelten kann, insbesondere da der Vertragsinhalt ja eben der Eigentumsübergang ist.

    Vertragsstrafen, die den Empfänger des Tiers nicht übergebührlich benachteiligen, halte ich aus meiner laienhaften Sicht für durchaus bindend. Das Problem ist die Kontrolle. Selbst wenn man sich im Vertrag "Besuchsrecht" einräumen läßt, müßte man selbst dieses Recht wiederum strafbewehren, weil man ansonsten nur einen fiktiven "Schaden" bei Weigerung des Tierhalters geltend machen könnte... und der existiert nicht wirklich, zumindest nicht in Zahlen greif- und belegbar. Womit wir wieder bei der unzulässigen Schwammigkeit angelangt sind. Ein Vertrag allerdings, der vor Konventionalstrafen nur so strotzt, schreckt ab.

    Ich würde wie gesagt einen begrenzten Eigentumsvorbehalt von einigen Monaten reinschreiben (z.B. 6 Monate), verbunden mit dem Recht auf Nachkontrolle. Bei Verweigerung der Nachkontrolle würde dann das Eigentum wieder an den Vermittler zurückfallen, was wiederum zumindest eine greifbare Forderung für ein Gericht wäre.

  • Hallo!

    Ich weiß, dass ein Vertrag zwischen zwei Menschen grundsätzlich gültig ist, sofern er die Gesetze und guten Sitten einhält!

    Dabei ist es auch schnuppe, ob der Vertrag auf einem Fresszettel oder auf Perganent erstellt wurde, zumal er nur als "Beweis" dient, da eine mündliche Vereinbarung, die nachgewiesen werden kann, genauso rechtlich gültig wäre.

    In Bezug auf einzelne Punkte im Vertrag wie eine Gebühr um 1000€ oder Kontrollbesuche gilt zu sagen, dass dies vom Vertragspartner prinzipiell einzuhalten ist, er hat ja einen Vertrag unterschrieben!

    Die Frage ist jetzt nur welche Handhabe ich habe diese Vereinbarung durchzusetzen. Prozesskosten, Anwälte usw gehen auf die Dauer ganz schön ins Geld!

    Die Tatsache, die den meisten im Endeffekt das Genick bricht sind diverse Formulierungen, die im Prozess vom gegnerischen Anwalt zerklaubt werden. Zudem muss man sagen, dass es in der Beziehung noch wenig bis keine Urteile gibt und sich der zuständige Richter nicht an ein bereits bestehendes Urteil anlehnen kann/muss.

    Ich bin Mitglied in einer kleinen Hilfsorganisation, die mit Schutzverträgen arbeiten. Und wenn es dringlich werden sollte, so wurden bereits Besuche und Rückholaktionen, wie eben im Vertrag festgelegt, auch schon mit Anwalt durchgeboxt ;)

    Glg

  • Zitat

    Hallo!In Bezug auf einzelne Punkte im Vertrag wie eine Gebühr um 1000€ oder Kontrollbesuche gilt zu sagen, dass dies vom Vertragspartner prinzipiell einzuhalten ist, er hat ja einen Vertrag unterschrieben!

    Glg

    Das stimmt eben nicht! In AGB sind solche Klauseln mit Androhung von Vertragsstrafe unzulässt, du wirst sie also auch vor Gericht nicht durchboxen können. Die Frage ist halt, ob ein Gericht die 1.000 € als Vertragsstrafe ansieht. Vertragsstrafen sind eigentlich so Formulierungen wie: "Wenn du nicht bis dann und dann lieferst, musst du mir 2000 € bezahlten". Das nur als Beispiel.

    Ich habe gestern leider niemanden mehr im Büro erwischt, waren alle lange bei Gericht. Montag ist die nächste Chance

  • Naja in "unserem" Vertrag ist die Rede davon, dass bei Nichteinhaltung gewisser Punkte sich der Verein vorbehält, das Tier wieder in die eigene Obhut zurückzuholen. (Die genaue Formulierung kann ich jetzt nicht abtippen, bin in der Arbeit :pein: )

    Dabei werden die Punkte zu schlechter Haltung, Weiterzüchtung und Abgabean Dritte ohne Information an den Verein impliziert!

    Dazu kann ich dir auch sagen, dass ich weiß, dass ein Hund aufgrund dieses Vertrages per Gericht an den Verein zurückgegeben werden musste! In dem Fall war der Vertrag absolut gültig ;)

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