Hallo!
Immer wieder finde ich so viele "vielleicht" und "ich meine" beim Thema Schutzvertrag und seiner Gültigkeit bzw. rechtlichen Durchsetzbarkeit.
Die einen sagen, man darf die Schutzgebühr nicht reinschreiben, andere sagen, die in manchen Versionen enthaltenen 1000€ Vertragsstrafe seien ungültig, da unverhältnismäßig, wieder andere sagen, ein Schutzvertrag hat gar keine rechtliche Gültigkeit, also man kann damit keine Ratte aus schlechter Haltung zurückholen, wenn sie abgegeben wurde.
Was ist nun wahr?
Wie müsste ein Schutzvertrag aussehen, der der Ratte wirklich was bringt?
Hat denn keiner der Notfallvermittler, die ja ständig Schutzverträge machen, sich mal richtig rechtlich erkundigt, wie das aussieht?
(kann ich mir ja fast nicht vorstellen)