Haltung von Ratten in Mietwohnungen

  • Guten Morgen :D ihr Lieben,

    in unserem Mietvertrag ist Tierhaltung ausdrücklich erlaubt. Tja, das gibt´s auch noch.Wir leben mir der ganzen Bande in einer´alten Villa mit 5 Wohnungen. Klappt prima. Mein Vermieter mag zwar keine Ratten, aber er steht jedesmal neugierig vor ihnen und grinst. Hab mit ihm super Glück gehabt.

    Gruß :winki: von Addios , Heidi, Klara, Uschi , Cracker, Bagel, Donut und den z.Zt.10

    Babys

  • Bei uns ist Tierhaltung eigentlich verboten aber es gibt gewisse Ausnahmefälle.

    Ich habe meine Ratten auch verschwiegen aber da der Vermieter einmal in unsere Wohnung musste weil wir ein Problem hatten, hat er sie natürlich gesehen. Genauso wie die Katze. (Keine Angst Ratten und Katze kommen so nicht in Kontakt aber der Vermieter musste halt in das Zimmer rein wo die Stehen).

    Die Katze hat er freundlich begrüßt und zu den Ratten hat er nichts gesagt. Okay ich weiß nicht wie es gewesen wäre wenn er gewusst hätte, das sin dem anderen Zimmer noch 3 Wüstenrenner stehen xD.

    Er war aber damit einverstanden, er sagte, dass er gegen Kleintiere generell nichts hat und da die Katze eine Wohnungkatze ist wäre das okay. Mein Nachbar ist auch Rentner und er hat mich schonmal mit nem Packet Rattenfutter gesehen und er meinte:" Ist das Kanninchenfutter? Hast du Kanninchen?" Da habe ich auch gegrinst und sagte, dass es Ratten sind. Aber er war sehr Neugierig und wollte sie mal sehen habe ihn dann mit rein genommen und er war sehr begeistert von meinen kleinen zutraulichen Wusels. Hab echt Glück hier :) Allerdings wollen wir nächstes Jahr im laufe des Jahres nach Köln ziehen bin mal gespannt wie es sich da mit der Wohnungssuche mit 4 Ratten 3 Rennmäusen und ner Katze gestalltet. :rolleyes:

  • Hallo,

    in dem Mietvertrag meiner Eltern ist Kleintierhaltung erlaubt. :) Aber nur weil wir einen Wellensittich haben. Zu den Ratten bin ich ja auch eher unfreiwillich gekommen, da sie unmöglich bei meinem Ex-Freund wo sie gewohnt haben lassen konnte. Unser Vermieter weiß von ihnen nicht. Aber ich vermute, er weiß das ich noch andere Tiere hab, da man sie vom Fenster aus sehen kann. Außerdem wollte seine Tochter die mit ihrer Tochter über uns wohnt, mir letztens beim TrAagen der Streutüte helfen. Ich hab sie zwar versteckt, gesehen hat sie sie aber trotzdem.

    Wenn ich 2012 ausziehe, werde ich den Vermieter von meinen Nasen in Kenntniss setzen. Die Wohnungssuche wird zwar schwerer, aber besser als böse Überraschungen.

    Schönen Tag und Liebe Grüße :)

  • Huhu,

    wir hatten letztens auch einen 'schönen' Besuch von unserem Vermieter. :rolleyes:

    Eigentlich sind in unserer Wohnung garkeine Haustiere gestattet, doch meine Mutter konnte damals unseren Vermieter überreden wenigstens Katzen hier halten zu dürfen.

    Irgentwann kamen dann mehrere Tiere dazu.. meine Ratten, Kaninchen und Chinchillas von dem unser Vermieter aber nichts wusste.

    Wie das Schicksal es wollte, musste er vor gut nem Monat ins Tierzimmer um die Heizung zu reparieren.

    Zuerst hat er noch rumm gemault warum man für solche Tiere Schränke umbaut und wollte uns die Wohnung kündigen wegen dem angeblichen Gestank der in de Wände ziehen würde. :rolleyes:

    Er hat sich zum Glück aber wieder eingekriegt und erlaubt es uns nun die Tiere weiterhin zu halten.

    Ich verstehe Ihn zwar voll und ganz und es war von meiner Mutter aus nicht richtig Ihm das zu verschweigen, doch er hat die ganzen Jahre die wir schon hier wohnen, müssten insgesamt 20Jahre sein, kaum was getan für uns, die Wohnung und der Balkon sieht auch demnach aus. :wü:

  • Das stimmt so nicht.

    Ich arbeite beim Rechtsanwalt. Bei Ratten ist es leider so, dass die Rechtsprechung der Gerichte sehr verschieden ist. Einige entscheiden, dass Ratten eben zu den Kleintieren gehören und damit nicht meldepflichtig sind. Andere aber sagen, dass Ratten Sonderfälle sind, da sie eher als Schädlinge, als als Haustiere angesehen werden und vom Vermieter verboten werden dürfen. D. h. wenn einer schon Ratten hat, dem Vermieter nichts sagt und der kriegt es raus, kann er durchaus verlangen, dass die Ratten ausziehen. Man kann es dann natürlich auf einen Prozess ankommen lassen und einfach hoffen, dass der Richter ein Rattenfan ist - aber das kann auch schnell schief gehen, dann wird es sehr teuer und ne neue Wohnung muss man sich am Ende wahrscheinlich sowieso suchen, denn wer will schon bei einem Vermieter wohnen, mit dem er vor Gericht ist?

    Außerdem ist großes Diskussionsthema immer die ANZAHL. Kleintierhaltung ist erlaubt, wenn man eine übliche Anzahl von Tieren hat. Das mögen so 3-4 Tiere sein, maximal 6 würde ich schätzen. Wenn aber einer ständig große Rudel bei sich hat (ich habe grade 9, wir hatten auch schon 12 und ich würde nicht ausschließen, dass es auch mal mehr werden), dann zählt dieses eben nicht mehr zu einer normalen Anzahl und ist damit an sich schon wieder meldepflichtig. Das gleiche gilt bei anderen Kleintieren und auch bei Vögeln.

    Wer auf Nummer sicher gehen will, der gibt immer an, dass er Ratten hält und auch, dass es mehrere Tiere sind (genaue Anzahl habe ich zwar nicht gesagt, aber ich sagte "Gruppe" und dass es dann mehr als 2 sind, fand ich logisch ;) ) denn sicher möchte niemand im Nachhinein gezwungen werden, wieder umzuziehen (denn Tiere abgeben wird in den meisten Fällen ja keine Option sein)

  • Hallo Hinundweg

    Ich habe das auch schon mehrfach recherchiert und tatsächlich ist die Rechtssprechung da sehr unterschiedlich. Schau mal auf Seite 1 dieses Threads - da habe ich einen Link gesetzt, unter dem das Wesentliche ganz gut zusammengefasst ist.

    Mieterverbände sind übrigens keine Richter und entscheiden da letztendlich nicht darüber.

    Oft gibts mit Vermietern keine Probleme - aber man kann nicht darauf zählen, wenn man es vorher nicht abgeklärt hat. Und ob man im Zweifelsfall Recht bekommt, ist eben auch fraglich.

    Wenn es schiefgeht und man verliert, kommen derbe Kosten auf einen zu (Gerichtskosten + eigene Anwaltskosten + Anwaltskosten der Gegenseite ... das geht locker mal in etliche Tausende) und man muss die Tiere abgeben oder eine neue Wohnung suchen.

    Besser, sich also nicht darauf zu verlassen, dass man das vor Gericht durch bekommt ;)

  • Ratten geltend laut Gesetz als Schädlinge, wie in dem Link, den Dagmar angesprochen hat auch steht. Ob Farbratte oder nicht ist dabei grundsätzlich erst einmal egal.

    Die kosten für ein Gerichtsverfahren sind wirklich enorm. Das darf man nicht unterschätzen. Und man kann sich eben nicht darauf verlassen, dass du den eigenen Gunsten entschieden wird.

    Einfach ehrlich sein hilft ne ganze Menge weiter, glaubt mir. Ich werd mir im nächsten Mietvertrag auch schriftlich geben lassen, dass Rattenhaltung erlaubt wird. Und zwar auch in größeren Stückzahlen. Bei privatvermietungen is das in der Regel schwieriger als bei Wohnungsgenossenschaften. Denen is sowas meistens herzlich egal.

    Ratten sind allgemein eben nicht als Haustiere anerkannt. Rattenhalter sind immer noch eine Minderheit und es gibt keine absolut eindeutigen Urteile, an die man sich halten könnte und auf die man sich berufen könnte.

  • Hey,

    hier ist es gar kein Problem. Der Vermieter weiß es dank dem Hausmeister, der natürlich ab und an mal vorbei sehen musste wegen der Heizung und anderem. Wir sind ja noch nicht so lange hier drin. Als er letztens hier war und den Katzenkratzbaum im Flur gesehen hat, hat er noch nicht einmal nachgefragt. oO? Naja, soll mir ja egal sein. Katzen kommen mir eh nicht ins Haus. ^^ Kleintiere sind erlaubt, "die Ratten sind nur im Käfig" und fertig ist. Die rechtliche Lage ist wohl nicht ganz klar, ich denke das wird von Fall zu Fall anders ausgehen...

  • Huhu :winki:

    also mein Vermieter weiß nichts von den Ratten, da es ein älteres Ehepaar ist und da sicher große Vorurteile haben.. Im Mietvertrag sind Kleintiere ganz klar erlaubt, gegen meine 3 Katzen haben sie auch nichts :D

    Ich denke, dass ich Kleintiere habe müssten sie wissen.. das Gequieke manchmals hört man durch die dünnen Wände eben auch mal *g. Die Vermieter sind hier nunmal häufig im Haus, da sie den Garten selbst benutzen.

    LG Stephi

  • Die Farbrattenpflege zählt zum "bestimmungsgemäßen" Gebrauch einer Mietwohnung. Deshlab braucht man bei einer optimalen Haltung keine Genehmigung des Vermieters einzuholen. Offiziel zumindest.. ich denke es kann trotzdem zu Stress wegen den Ratzen führen.

  • Short, das stimmt so einfach nicht!

    Die Gründe und Bestimmungen wurden in diesem Thema hier schon ausführlich diskutiert. Lies es dir einfach mal durch.

    Es sollte immer angegeben werden, da es sonst zu bösem Ärger kommen kann. Eventuell muss man dann zwar länger nach einer Wohnung suchen, spart sich aber unglaublichen Ärger oder sogar einen Rechtsstreit und natürlich einen zweiten Umzug (denn wer würde schon seine Ratten abgeben, wenn es gefordert wird? Ich würde da eher wieder umziehen!)

    Ich möchte einfach vermeiden, dass irgendwer allzu unbedarft an das Thema herangeht. In meinem Job erlebt man nämlich aus allen Lebensbereichen die seltsamsten Dinge...

  • Hallo

    Das Thema ist zwar etwas älter aber für mich gerade aktuell ;)

    Hat sich in der Zwischenzeit nicht sogar was geändert was Rattenhaltung angeht?

    Ich zieh nun in eine Einliegerwohnung und der Vermieter wohnt direkt oben dran ... Ich frag mich nun eben ob ich sag dass ich Käfigtiere habe (Degus z.b. ) oder ob ich gar nix sage ...?


    LG

    ---------- Nachtrag 06.05.2012 um 17:16 ----------

    Das hab ich eben gefunden:

    *obsolet*

  • Hallo

    Wer auf Nummer sicher gehen will, sagt es nach wie vor dem Vermieter. Ich habs mir extra in den Mietvertrag reinschreiben lassen.

    Wenn der Vermieter es sonst mal erfährt und sagt die müssen weg kann es zwar sein, dass du ein Gerichtsverfahren (teuer) gewinnen würdest, aber die Stimmung ist ruiniert und du müsstest dir dann wahrscheinlich trotzdem ne neue Wohnung suchen.

    VG

  • Rein Rechtlich betrachtet KANN dir ein Vermieter die Haltung von Käfigtieren garnicht verbieten, auch wenns im Mietvertrag drinstünde, hast du in einer Mietwohnung das Recht darin zu tun und zu lassen wie dir beliebt, solange es nicht gegen irgendwelche Rechtsgrundlagen verstößt.

    Allerdings wie schon gesagt wurde, ist es vielleicht besser erstmal drüber zu reden, vielleicht reagiert der Vermieter ja ganz gelassen darauf? Für den Fall dass es Streitigkeiten gibt, kann man sich immernoch überlegen wie man vorgeht.

    Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass ers gelassen nimmt :)

  • Hi,

    das Thema ist ein Dauerbrenner, und niemand wird dir eine verbindliche Auskunft geben können. Am sichersten fährt man, wenn man das Thema vor Abschluß des Mietvertrags anspricht. So habe ich das mit meiner Vermieterin gehandhabt: ich habe ihr gesagt, daß ich Ratten halten will, und meine Unterschrift unter den Vertrag von ihrer Zustimmung abhängig gemacht. Deine Schilderung klingt danach, daß das Kind aber eigentlich schon in den Brunnen gefallen ist. Du kannst entweder den Vermieter anlügen und hoffen, daß er das nie herausfindet, oder ihm einfach gar nichts sagen (direkt "verpflichtet" bist du eh nicht dazu), und hoffen daß es keinen Streit gibt. Oder du kannst das Thema offen ansprechen und hoffen, daß der Vermieter kein Problem damit hat. Wenn er ein Problem mit Ratten hat, wirst du im Haus eh nicht glücklich, egal wie gut deine Chancen vor Gericht wären, da stimme ich SpringenderPunkt zu.

    Ganz so einfach, wie "XxRai-RaixX" es beschreibt, ist die juristische Seite übrigens absolut nicht. Das Problem ist, daß es eben kein Gesetz gibt, wo drin steht "Kleintierhaltung in Mietwohnungen erlaubt". Die Frage der Tierhaltung berührt grundsätzlich zwei Punkte: erstens das Recht eines jeden Menschen, in den eigenen vier Wänden zu tun und zu lassen, was er/sie will. Das ist ein gesetzlich geschütztes Grundrecht. Zweitens das Interesse des Vermieters, den Wert seines Eigentums zu erhalten, was sowohl die Bausubstanz als auch immaterielle Aspekte wie "Marktwert" o.ä. umfassen kann. Das fußt auf dem Eigentumsrecht, was wiederum grundgesetzlich garantiert ist.

    Neben dem Urteil, das in dem von dir gefundenen Link zitiert wird, gibt es andere Entscheidungen aus Brückeburg und vom BGH. Das Urteil des Amtsgerichts Brückeburg ist insofern interessant, da das Gericht dem Vermieter ausdrücklich das Recht abspricht, Angst- oder Ekelreaktionen anderer Parteien im Haus als Argument anzuführen. Der BGH gibt in seinem Urteil die Linie vor, daß prima facie Kleintierhaltung erlaubt ist, ein Gericht aber im Zweifelsfall eine umfassende Prüfung des Einzelfalls durchführen und seinem Urteil dokumentieren muß.

    In Abwesenheit einer gesetzlichen Regelung zur Tierhaltung müssen leider regelmäßig Gerichte entscheiden, inwieweit der Vermieter ein Mitspracherecht in puncto Tierhaltung hat. Hierbei hat sich etabliert, daß Kleintierhaltung grundsätzlich den Vermieter nicht in seinen Eigentumsrechten beschneidet, er hier also kein Mitspracherecht hat. Entsprechende Regelungen in Mietverträgen, die nur bestimmte einzelne Tierarten zulassen oder Tierhaltung ganz untersagen, werden als Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben sowie als ungebührliche Benachteiligung des Mieters als Vertragspartei von Gerichten regelmäßig als nichtig angesehen. Soweit, so gut. Zu beachten sind dabei zwei Dinge: erstens meint "grundsätzlich" hier, daß der Vermieter im konkreten Einzelfall sehr wohl das Recht auf seiner Seite haben kann, zweitens gibt es in Deutschland kein "Fallrecht" bzw. Präzedenzprinzip oder verbindliches "Richterrecht", von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abgesehen. D.h. kein Richter ist an Entscheidungen anderer Richter gebunden, und einen Paragraphen im Gesetz gibt es zum Thema wie gesagt (meines Wissens) nicht.

    Edit, SpringenderPunkt: der Begriff des "Ekeltiers" ist meines Wissens eine Wortschöpfung, die auf ein über 20 Jahre altes (Fehl-)Urteil des LG Essen zurück geht. Der Gesetzgeber kennt dieses Konstrukt nicht, die eigentliche Abwägung habe ich oben beschrieben: Eigentumsrecht des Vermieters gegen Handlungsfreiheit des Mieters. Das Urteil des LG Essen kann man meiner Ansicht nach heutzutage als großteils überholt ansehen, das Problem aber bleibt wie erwähnt, daß jeder Richter dazu neu und frei urteilen kann.

  • Haltung von Haustieren im Mietvertrag


    Das Mietrecht regelt nicht im Gesetz die Tierhaltung in einer Mietwohnung. Es kommt daher vorrangig auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Vermieter dürfen die Haltung von Tieren in der Mietwohnung allerdings nicht pauschal verbieten. Ein solches Verbot würde nach Ansicht der Richter am Bundesgerichtshof den Mieter unangemessen benachteiligen, weil ein derartiges Verbot dem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere untersagt.

    Grundsatz: Ein generelles Verbot jeglicher Tierhaltung ist im Mietvertrag nicht zulässig. So kann zum Beispiel die Haltung von Kleintieren wie Hamster, Wellensittich oder Fischen im Aquarium einem Mieter nicht im Mietvertrag untersagt werden. Will der Vermieter die Haustierhaltung verbieten, muss er einen wichtigen Grund vorbringen. Beispiel: Tierhaarallergie des Nachbarn oder dass eine konkrete Belästigung oder Gefährdung von dem Tier ausgeht oder die Räume für die Tierhaltung zu beengt sind.

    Um noch hinzuzufügen ;)

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