Rechtsstreit wegen Ratten - wer hat da schon Erfahrungen?

  • Ich bin mitten in einem Rechtsstreit wegen der Ratten. Folgenden Text habe ich gerade als kurze Zusammenfassung der (verdrehten) Tatsachen an einen Freund (=Richter) geschickt. Aber vielleicht hat ja einer von Euch da schon Erfahrung und kann mir was dazu sagen?? Auf jeden Fall hier nochmal DEUTLICH: Im Mietvertrag steht, Tiere müssen SCHRIFTLICH genehmigt werden...

    Und nun der Text:


    ich stellte 3 wochen nach einzug schimmel fest in einer ecke. meldete das schriftlich den vermietern.

    sie kamen, machten es weg und gut.

    ein jahr später im winter war wieder schimmel da, ich meldete es schriftlich, sie kamen, machten es weg und gut.

    es wurde riesig und betraf alle ecken der außenwand inzwischen.

    es kam ein gutachter anfang 2011. das gutachten habe ich nie zu gesicht bekommen.

    obendrüber wurde feuchter boden entfernt.

    ich schaltete anwalt ein und forderte endlich etwas gegen den schimmel zu tun, da der nächste winter kommt...

    ab dann behaupteten sie, dass sie mir meine ratten nicht erlaubt haben. schriftlich muss das geschehen. steht im mietvertrag.

    irgendwann lenkten sie ein, eine ratte wäre ok. als wir erklärten es sind rudeltiere erlaubten sie 2.

    bei einzug sagte ich ihr, ich habe 7. das leugnet sie wehement. habe ich ihr aber gesagt! sie behauptet, ich hätte EINE gesagt und mir das mietverhältnis erschlichen. ^^

    1,5 jahre haben meine ratten niemanden gestört - plötzlich sollen sie weg oder ich soll ausziehen.

    ich will NICHT ausziehen. warum auch. bald werden schimmel entfernt u neue fenster eingesetzt. dann könnte alles gut sein.

    ich werde nicht lärm und dreck ertragen und dann ausziehen.

    kann ich irgendwie glimpflich aus der nummer rauskommen??

    sie drohen natürlich inzwischen mit unterlassungsklage.

    soll ich es drauf ankommen lassen?


    Ich hoffe so, einer von Euch kann mir da weiterhelfen. :(

    Wie kannst Du das eine Tier streicheln und liebkosen und ein anderes quälen und zerstückeln lassen, um es aufzuessen??

  • Ratten sind klein Tiere und dürfen nach dem deutschen recht ganicht verboten werden. also ist das nur nen Grund um eucht ein wenig zu ärger sie sollen ma im gesetzbuch nachlesen welche tiere sie verbieten können. Hatte diesen Fall auch daher weiß ich das ganz genau

  • Huhu.


    Ich dachte gerade auch, dass Kleintiere normalerweise nicht verboten werden können, jedoch handelt es sich bei Ratten ja im Ekeltiere,mh.. :grü:


    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass es sich doch noch zum Positiven wendet.

    Liebe Grüße von : Vanessa und der Rattenbande :


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    :kerze: Shadow,Bailey, Whiskey, Balou, Schröder, Sparky, Itchy, Buddy, Milka & Peanut. :kerze:

  • Sie können nix machen mir wollten sie fristlos kündigen zum Schluss bin ich ausgezogen da ich bei den nicht mehr wohnen wollte er musste mir aber ein vergleichbare Wohnung suchen und mir eine Abfindung zahlen

  • Hallo


    Leider ist sich das deutsche Recht da nicht einig. Es hängt vom Ermessen des Richters ab und je nach Ort gab es da schon sehr unterschiedliche Urteile. Ratten sind leider nicht nur einfache Kleintiere, sondern zudem "Ekeltiere" und "Ungeziefer" - und das wurde in einigen Urteilen auch berücksichtigt.


    Eine sehr gute Seite zum Thema "Ratten im Mietrecht" findest du hier:

    *obsolet*


    Du kannst es auf eine Klage ankommen lassen. Hier musst du aber auch damit rechnen, dass du verlierst - und dann wird es teuer.


    Kannst du beweisen, dass du es der Vermieterin vorher gesagt hast? Gab es Zeugen?


    Riskant, das Ganze. Und ganz davon abgesehen: es macht auf Dauer keinen Spaß, in einem Haus zu erleben, in dem man nicht erwünscht ist. Ich würde mich wohl eher auf die Wohnungssuche machen.


    Bist du im Mieterschutzverein? Dann lasse dich dort beraten.

    Dagmar und alle, die hier schnuffeln und schnurren

  • das stimmt so nicht mehr das war vor einigen Jahren mit dem "eckeltier" da Ratten jetzt anerkannte Haustiere sind solange sie nicht wild sind.


    mein Richter hat gesagt das sie also Kleintiere gewertet werden und fertig anders ist es wenn du eine Wildratte hast dann wird es schwierig.


    es wird nämlich ein unterschied zwischen Wander und Farbratte gemacht

  • Also meine Anwältin schrieb schon an die Gegenseite, dass sie die Möglichkeit "Ekeltiere" vorzubringen verwirkt hat, indem sie 2 Ratten zuließ.

    Da es nunmal explizid im Mietvertrag steht, dass ich sie SCHRIFTLICH genehmigen lassen muss, IST es nunmal so. Da kann ich nichts machen. Egal ob Hund, Katze oder Maus.

    Im Mieterschutzverein bin ich aber der ist eine Lachnummer! Da bekommt man TELEFON-Termine und dann gesagt, dass man "was schreiben und die Miete mindern" soll. Völlig sinnlos.

    Die neuen Fenster kommen bald und die Schimmelstellen werden auch bearbeitet. Vielleicht muss der Balkon noch erneuert werden. Das macht Dreck, Lärm, Umstände und Nervenstreß. Ich werde AUF KEINEN FALL kleinlaut die Segel streichen. Warum auch? Ich bin im Recht und ich muss mich mit meinen Vermietern nicht gut verstehen. Die sind mir völlig wurschd.

    Zeugen gab es für die diversesten Aussagen. Aber immer nur meine Mutter. Die Gegenseite hat NIE Zeugen gehabt.

    Auch jetzt behaupten sie Sachen, die ich nie gesagt habe, wie z.B. der Schimmel stelle kein großes Problem für mich dar. Nee - is klar!


    Ich bin so auf 180 und so ne ******* bekomme ich IMMER zum Wochenende! *argh*




    Könnte bitte jemand den Titel ändern in "Wer hat da schon Erfahrungen?" -- Ich hasse Schreibfehler (bei mir... ;) )

    Wie kannst Du das eine Tier streicheln und liebkosen und ein anderes quälen und zerstückeln lassen, um es aufzuessen??

  • Hallo mario


    Hast du mir dafür vielleicht eine Quelle? Das interessiert mich.


    Habe gerade aber mal gegoogelt. Tatsächlich wurden in den letzten Jahren mehrere Urteile zugunsten der Rattenhalter gefällt.

    Dagmar und alle, die hier schnuffeln und schnurren

  • Kann doch von Bundesland zu Bundesland variieren.

    Hast Du Dein Urteil noch, Mario? Kann ich DAS mal sehen??

    Wie kannst Du das eine Tier streicheln und liebkosen und ein anderes quälen und zerstückeln lassen, um es aufzuessen??

  • Huhu,


    selbst wenn das Argument Ekeltiere nicht mehr zählen dürfte, gibt es da noch eine Klausel, die "Kleintiere" zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur in angemessener Anzahl.


    Wer da jetzt entscheidet, was eine angemessene Anzahl an Ratten ist, wird wohl der Richter sein. Sprich, da Ratten als Rudeltiere gelten und alles andere "Tierquälerei" wäre, werden wohl zwei bis drei Ratten definitiv erlaubt sein. Alles was drüber geht, ist dann aber Ansicht des Richters und es könnte sein, dass du dich von der Zahl 7 verabschieden musst.


    Und zu dem Argument, dass es egal ist ob Hund, Katz oder Maus schriftlich genehmigt werden müssen. Diese Klausel ist bei Hunden und Katzen konform mit dem geltenden Gesetzen. Allerdings dürften dir "Kleintiere in Käfighaltung" in keinster Weise verboten werden. Du musst sie auch nicht schriftlich genehmigen lassen. Kleintiere unterliegen keiner Genehmigungspflicht und solche Klauseln sind somit nichtig.


    Lg

    Nina

    Tiere haben ein Recht auf Leben. Es gibt nichts, was alle Menschen von allen Tieren unterscheidet.(Jeremy Bentham)

  • Hey.

    Ich habe das hier gefunden:


    Zitat

    Benötige ich die Zustimmung meines Vermieters, wenn ich Ratten halten möchte?


    Nein, als Käfigtiere dürfen Ratten in üblicher Anzahl auch ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden, sie dürfen aber nicht die Hausgemeinschaft stören, z.B. durch Geruchsbelästigung.

    Tierbedarf, Futter, Tiernahrung günstig kaufen bei zooplus.de

    Ist halt nur die Frage was eine übliche Anzahl ist...

    Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass es nicht mehr als 10 Tiere sein dürfen.



    Außerdem:


    Zitat

    Ratten: Sie gelten heute vielerorts, ähnlich wie Hamster oder Meerschweinchen, als

    Kleintiere. Andererseits lösen Ratten bei zahlreichen Menschen Ekelgefühle aus, und

    sie werden mit der Übertragung von Krankheiten in Verbindung gebracht. Im Zweifel

    den Vermieter um Erlaubnis fragen.

    Home

    Bringt die Diskussion vll. nicht wirklich weiter, aber ich bin der Meinung, das mit den 10 Ratten mal in einem Forum gelesen zu haben.

    Ich suche mal...

  • Nina - Letzteres hoffe ich wird mir zu meinem Glück verhelfen.


    Jetzt mal unter uns...

    Wenn ich mich auf die geforderten 2 Ratten einlasse ... Wer bitte kommt denn dann zählen??

    Und mal ganz ehrlich - ist es nicht ein Leichtes, die überzähligen Ratten für den Moment der "Zählung" verschwinden zu lassen??

    So könnte ich einen Rechtsstreit doch umgehen?!

    Und wenn mal akut was sein sollte - dann sind die Ratten eben zur Urlaubspflege hier. WER wird mir das Gegenteil beweisen??


    Sind diese Gedanken "schändlich"??


    ---------- Nachtrag 12.08.2011 um 18:27 ----------


    @Millemaus


    Da kannste solche und solche Schreiben lesen. Da sagt der eine das, der andere das und am Ende entscheidet ein Richter ganz anders.

    Es muss ein URTEIL geben, welches rechtskräftig ist und in Hessen gefällt wurde. Dann hab ich eventuell Chancen. :(

    Wie kannst Du das eine Tier streicheln und liebkosen und ein anderes quälen und zerstückeln lassen, um es aufzuessen??

  • Hey :)


    Habe das hier gefunden:

    *obsolet*


    *gnah*

    Habe was gefunden zur Anzahl, aber nichts befriedigendes:

    Da steht nur, dass die Anzahl Richter abhängig ist und ein Richter 10 Tiere dulden kann, ein anderer aber nur 4...


    Noch ein paar Seiten zu dem Thema:

    *obsolet*

    (Der gleiche Link wie oben auch. Vertan!)


    Edit: Das ist leider alles womit ich dienen kann.

    Zu Hessen finde ich nichts :(

  • Hallo,


    ach du Schreck,was für eine ******* Situation.


    Hab das hier gefunden:


    Eine unverhältnismäßige bzw. übermäßige Haustierhaltung liegt nach der Rechtsprechung etwa bei Haltung von mehr als vier Katzen in einem 42 m2 großen Appartement, von über 100 Kleintieren (Chinchillas, Kaninchen, Ziervögeln, Hamstern und Mäusen) in einer 2-Zimmer-Wohnung oder von Gift- und Würgeschlangen, Kampfhunden oder Ratten vor (LG Bochum NJW-RR 1990, 1430 (Giftschlangen); OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1990, 1430 (Würgeschlangen und Ratten); Kammergericht Berlin NJW-RR 1991, 1116 (mehr als vier Katzen in Ein-Zimmer-Appartement); OLG Köln MDR 1996, 466 (über 100 Kleintiere).

    Eine von den Wohnungseigentümern mehrheitlich beschlossene oder in einer Hausordnung enthaltene Beschränkung der Haustierhaltung (etwa ein Hund oder drei Katzen je Wohnung) stellt also keine willkürliche und das Sondereigentum unangemessen beeinträchtigende Regelung dar (KG Berlin WM 1998, 616). Der BGH hat einen Mehrheitsbeschluss von Wohnungseigentümern, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verboten hat, nicht beanstandet (BGH NJW 1994, 3230; BGH NJW 1995, 2036).


    Es kann also auch von Wohnungseigentümern verlangt werden, dass die Zahl der gehaltenen Tiere reduziert wird (etwa bei Kleintieren) oder dass die Tiere sogar ganz abgeschafft werden (etwa bei Gift- und Würgeschlangen, Kampfhunden oder Ratten).

    Das schrille Pfeifen eines Papageis, insbesondere tagsüber, stellt in einer reinen Wohngegend eine mehr als nur geringfügige Belästigung gem. § 12 LImSchG NRW dar und bis zu 2 Stunden andauert (OLG Düsseldorf NJW 1990, 1677).


    Kleintiere:

    Die Haltung von Kleintieren (also Ziervögeln, Hamstern, Zierfischen, Zwergkaninchen, Meerschweinchen oder Schildkröten) wird von den Gerichten aber generell als Teil des allgemein üblichen und somit zumutbaren Gebrauchs einer (Miet-) Wohnung angesehen, die dem Besitzer nicht verboten werden kann. Auch wenn ein in einem Formularmietvertrag enthaltener Genehmigungsvorbehalt des Vermieters nicht zwischen Kleintieren (genehmigungsfrei) und größeren Haustieren (genehmigungspflichtig) unterscheidet, ist er nach der Rechtsprechung regelmäßig so auszulegen, dass Kleintiere von einem Genehmigungsvorbehalt nicht betroffen sind (BGH NJW 1993, 1061). Dies beruht auf dem durch die Gerichte vertretenen Standpunkt, dass von Kleintieren keine Beeinträchtigung der Wohnung und keine störenden Auswirkungen auf die Mitbewohner ausgehen (Kleintierprivileg). Diese Grundsätze dürften auch im Hinblick auf Wohnungseigentümergemeinschaften und Beschlüsse bzgl. Tierhaltung gelten.

    Zu den Kleintieren werden von den Gerichten auch harmlose Echsen und ungiftige Schlangen gerechnet, die in Terrarien gehalten werden (AG Köln NJW-RR 1991, 10; AG Essen ZMR 1996, 37; AG Brückeburg NJW-RR 2000, 376 (ungiftige Schlangen).


    Das totale Verbot der Tierhaltung stellt jedoch nur in einem Formularmietvertrag eine unangemessene Benachteiligung dar. Diese Rechtsprechung gilt nicht für zwischen Mieter und Vermieter individuell ausgehandelte Mietverträge

    Das sog. Kleintierprivileg gilt nach der Rechtsprechung aber nicht zu Gunsten der Halter von Ratten sowie Gift- und Würgeschlangen. Ratten gelten nach wie vor als Träger von Seuchen und Krankheiten. Gift- und Würgeschlangen sind nach der Rechtsprechung eine latente Gefahr für Mitbewohner (LG Essen NJW 1991, 908 (Rattenhaltung); AG Rüsselsheim ZMR 1987, 272 (Würgeschlangen). Werden diese Tiere ohne Genehmigung des Vermieters in der Wohnung gehalten, kann ihre Entfernung verlangt werden.



    Ziemlich schwierig ob nun erlaubt oder nicht,liegt ja auch immer im Ermessen des Vermieters ob er Ratten duldet oder nicht.



    Drücke dir beide Däumchen...7 Ratten ist doch nichts,finde ich...zumindest keine unverhältnismäßige Tierhaltung.

    "Ich bin Leben,das leben will,inmitten von Leben,das leben will!"

    Geliebt&unvergessen: Shorty,Odin,Attila,Zeus

  • Zitat

    (etwa bei Gift- und Würgeschlangen, Kampfhunden oder Ratten)


    Unglaublich, womit diese wunderbaren Tiere gleichgesetzt werden!!! :(

    Was haltet Ihr von meinem Schlachtplan?? ;)

    Wie kannst Du das eine Tier streicheln und liebkosen und ein anderes quälen und zerstückeln lassen, um es aufzuessen??

  • Hallo,


    ich kann's grad nicht nachvollziehen, weil es etwas wirr geschrieben ist: stehen deine Ratten nun im Mietvertrag oder nicht? Weil einerseits sagst du, dass Tiere schriftlich genehmigt werden müssen andererseits sagst du, dass du die Ratten nur mündlich angegeben hättest.


    Steffi

    Steffi

    Peaches * Muffin * Cookie * Yoshi * Suri * Mia * Jason * Finn * Lilly * Paul * Sammy * Summer * Bella * Opa Eisbär * Amy * Balou * Oscar * Maxi * Ziva * Emma * Grazia * Ben * Emil * Charlie

  • Hey,


    also ich persönlich halte nicht viel von dem Schlachtplan.


    Ehrlichkeit sollte meiner Meinung nach auf beiden Seiten beruhen und auch die akzeptanz. Ich hätte keine Lust auf dieses Spielchen.


    Kann man denn nicht nochmal mit den Vermietern reden, oder geht das garnicht?

    Also ich finde eigentlich schon wichtig das auch ein guter Kontakt unter Mieter und Vermieter besteht, ich weiß ja nicht wieviele Wohnungen diese Menschen/Mensch hat.


    Ich würde mich dann wohl eher auf die Suche, nach einer neuen Wohnung machen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und empfinden.


    Grüßchen Nina :winki:

  • Mhhhm Schlachtplan hin oder her,Vermieter muß sich eig.immer 1 Woche vor Besuch bei dir anmelden und darf deine Wohnung nicht nach Lust&Laune betreten.


    Weiß nicht ob du dir diese Machtspielchen auf Dauer antun möchtest ;)

    Ich hätte für mich persönlich keine Lust drauf und würde mir die Option Umzug offen halten.Es gibt immer etwas besseres und schöneres ;)

    "Ich bin Leben,das leben will,inmitten von Leben,das leben will!"

    Geliebt&unvergessen: Shorty,Odin,Attila,Zeus

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