Beiträge von dieNici

    Huhu,

    Zitat

    Unbedenklich:
    Haferflocken

    Wie kommst du darauf, dass Haferflocken unbedenklich sind, Getreide dagegen aber gefüttert werden darf? Haferflocken sind einfach nur plattgedrücke Haferkörner, da ist immernoch das gleiche drin.

    Neben Buchweizen ist auch noch Gerste gut geeignet, da es den Blutzuckerspiegel nicht wie andere Getreidesorten schnell in die Höhe schießen lässt.

    Ich selbst halte zwar keine Ratten sondern Zwerghamster, die sind aber von Natur aus diabetesgefährdet, weshalb sie dauerhaft sowieso entsprechend ernährt werden müssen.

    Huhu,

    schön, dass du die Kleine aufgenommen hast und ihr nun ein artgerechtes Zuhause geben willst ^^

    Rechtlich gesehen müsstest du sie ihr höchstwahrscheinlich schon zurückgeben. Allerdings ist das auch eine Frage der Beweisbarkeit. Erstmal muss sie dir beweisen, dass genau das ihre Ratte ist. Um aber zur Beweisfrage zu kommen, müsste sie überhaupt erstmal ihre "Sache" (was Tiere ja nunmal leider vom Gesetz her sind) einklagen. Das wird sie ganz sicher nicht machen. Einen anderen Weg würde es für sie nicht geben, wenn du das Tier nicht so einfach an sie wieder herausgibst.

    Viel Spaß mit der Süßen!

    Wenn wirklich vom Arzt bestätigt ist, dass es die Eiweiße sind, woraus du reagierst, such nach einem schönen Platz für sie, wo sie dann auch zu 3. oder mehr leben können. Ich selbst habe auch diverse Allergien, die teilweise so weit gehen, dass ich mir die Haut blutig kratze und Asthmaanfälle bekomme. Das macht keinen Spaß und ist einfach auch sehr gefährlich. Damit ist weder dir noch den Ratten geholfen.

    Huhu,

    was hast du denn als Einstreu und Futter im Käfig? Benutzt du Holzstreu? Oder Rattima? Ich habe bei mir damals die Erfahrung gemacht, dass ich nach Wechsel von Holzstreu auf Zeitung und Futterwechsel keine Allergie mehr hatte (außer eine leichte Kontaktallergie bei Kratzern).

    Kannst du die Tiere außerhalb deines Schlafraumes unterbringen?

    LG Nici

    Hallo,

    also ich habe bereits einmal ein Tier per Panmarecki bekommen. Es war allerdings eine Schlange, keine Ratte. Bei Schlangen sehe ich da nicht so ein großes Risiko, da sie für einen Transport gut in eine kleine Box mit genug Polstermaterial gepackt werden können ohne Futter und Wasser. Bei Ratten, die auf Wasser und Futter während des Transports angewiesen sind, finde ich das schwieriger. Ein Transport über Bekannte ist ja doch eigentlich immer machbar auch über längere Strecken.

    In meinem Fall war es so, dass das Tier keine 24h unterwegs war und ich sicher war, dass der Versender 100 %ig darauf achtet, dass das Tier gut für den Transport gewappnet ist.

    LG Nici

    Gibt es vielleicht einen Grund, dass es in der Schweiz nicht verkauft wird/verkauft werden darf? Gibt es vielleicht Inhaltsstoffe, die in der Schweiz verboten sind? Falls nicht, fragt doch jemanden aus Deutschland, ob er für euch das Futter bestellt und es zu euch schickt.

    Zitat

    Hallo!In Bezug auf einzelne Punkte im Vertrag wie eine Gebühr um 1000€ oder Kontrollbesuche gilt zu sagen, dass dies vom Vertragspartner prinzipiell einzuhalten ist, er hat ja einen Vertrag unterschrieben!

    Glg

    Das stimmt eben nicht! In AGB sind solche Klauseln mit Androhung von Vertragsstrafe unzulässt, du wirst sie also auch vor Gericht nicht durchboxen können. Die Frage ist halt, ob ein Gericht die 1.000 € als Vertragsstrafe ansieht. Vertragsstrafen sind eigentlich so Formulierungen wie: "Wenn du nicht bis dann und dann lieferst, musst du mir 2000 € bezahlten". Das nur als Beispiel.

    Ich habe gestern leider niemanden mehr im Büro erwischt, waren alle lange bei Gericht. Montag ist die nächste Chance

    Na das ist ja mal ein Thema nach meiner Kragenweite :D Ich selbst bin gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und studiere im 3. Semester Wirtschaftsrecht, ich habe also ein bisschen Ahnung vom Thema.

    Grundsätzlich ist es so, dass Verträge geschlossen sind, sobald sich die Parteien über den Inhalt einig sind. Dazu muss nichts unterschrieben werden, Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Das unterschriebene Schriftstück dient lediglich der Nachweisbarkeit.

    In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Man kann also alles in seine Verträge schreiben, was man will. Natürlich muss es den Gesetzen entsprechen und nach Treu und Glauben richtig sein.

    Das größte Problem an dem Ganzen sehe ich eigentlich darin, dass die Schutzverträge AGB sind. Verträge sind AGB, wenn sie mehr als drei Mal verwendet werden SOLLEN (nicht müssen), die Absicht, sie zu verwenden, reicht also aus. Das Problem an AGB ist, dass nach § 309 Nr. 6 BGB Vertragsstrafen verboten sind. Und das sehe ich in diesem Androhen von Strafe bei Zucht etc.

    @ kaddy: Deshalb frage ich mich auch, wie du darauf kommst, dass sowas ohne Androhung von Strafe unwirksam sein soll. Hast du Quellen dafür?

    Es wäre vielleicht sinnvoll, eine salvatorische Klausel in die Verträge aufzunehmen. Also eine Formulierung wie "Sollte ein Teil dieses Vertrages ungültig sein, bleibt der Rest trotzdem bestehen.". Das steht zwar auch so im Gesetz (§ 306 BGB), ist aber immer sicherer.

    Das Sicherste ist, einen Anwalt mal drauf anzusetzen, das zu prüfen. Ich kann es gerne bei meinen Chefs mal versuchen, kann aber nichts versprechen. Die sind alle mit einem Mal so beschäftigt, wenn es kein Geld für die Arbeit gibt :D