Na das ist ja mal ein Thema nach meiner Kragenweite Ich selbst bin gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und studiere im 3. Semester Wirtschaftsrecht, ich habe also ein bisschen Ahnung vom Thema.
Grundsätzlich ist es so, dass Verträge geschlossen sind, sobald sich die Parteien über den Inhalt einig sind. Dazu muss nichts unterschrieben werden, Verträge können auch mündlich geschlossen werden. Das unterschriebene Schriftstück dient lediglich der Nachweisbarkeit.
In Deutschland gilt Vertragsfreiheit. Man kann also alles in seine Verträge schreiben, was man will. Natürlich muss es den Gesetzen entsprechen und nach Treu und Glauben richtig sein.
Das größte Problem an dem Ganzen sehe ich eigentlich darin, dass die Schutzverträge AGB sind. Verträge sind AGB, wenn sie mehr als drei Mal verwendet werden SOLLEN (nicht müssen), die Absicht, sie zu verwenden, reicht also aus. Das Problem an AGB ist, dass nach § 309 Nr. 6 BGB Vertragsstrafen verboten sind. Und das sehe ich in diesem Androhen von Strafe bei Zucht etc.
@ kaddy: Deshalb frage ich mich auch, wie du darauf kommst, dass sowas ohne Androhung von Strafe unwirksam sein soll. Hast du Quellen dafür?
Es wäre vielleicht sinnvoll, eine salvatorische Klausel in die Verträge aufzunehmen. Also eine Formulierung wie "Sollte ein Teil dieses Vertrages ungültig sein, bleibt der Rest trotzdem bestehen.". Das steht zwar auch so im Gesetz (§ 306 BGB), ist aber immer sicherer.
Das Sicherste ist, einen Anwalt mal drauf anzusetzen, das zu prüfen. Ich kann es gerne bei meinen Chefs mal versuchen, kann aber nichts versprechen. Die sind alle mit einem Mal so beschäftigt, wenn es kein Geld für die Arbeit gibt