Moin,
Ich finde an der Stelle noch erwähnenswert, dass die Lebendfütterung von Wirbeltieren nach aktueller Interpretation des Tierschutzgesetzes nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Es steht zwar kein ausdrückliches Verbot im Gesetz, aber §1 ([...] "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen") wird allgemein so aufgefasst, dass lebendige Verfütterung dem Futtertier eben Stress zufügt, der nur dann gerechtfertigt ist, wenn es absolut keine andere Möglichkeit besteht, das zu fütternde Tier zu ernähren. Da das Tierschutzgesetz in seiner Gesamtheit nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse gilt, dürfen Grillen und ähnliche Insekten unabhängig von absoluter Notwendigkeit lebend verfüttert werden, Fische als Wirbeltiere hingegen nicht.
Davon kann man ethisch halten, was man möchte, aber so im Rahmen einer öffentlichen Diskussion halte ich geltendes Gesetz für nicht komplett irrelevant, selbst wenn es hier jetzt nur um die theoretische Überlegung geht.
Lg